Die Europäische Kommission hat Mittwoch Leitlinien zur Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung verabschiedet. Sie soll den EU-Haushalt vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit schützen. „Die Rechtsstaatlichkeit ist der Kitt, der unsere Union zusammenhält, sie ist das Fundament unserer Einheit. Wir werden nie müde werden, sie zu verteidigen. Die heutigen Leitlinien werden zusätzliche Klarheit schaffen, da die Kommission weiterhin gegen jeden Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt vorgehen wird. Denn wir müssen sicherstellen, dass jeder Euro und jeder Cent seinem Zweck entsprechend und im Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgegeben wird“, erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Konkret wird in den Leitlinien erläutert, wie die Kommission die Verordnung anwenden will und wie die Rechte der finalen Empfängerinnen und Empfänger von EU-Mitteln geschützt werden sollen. Dabei geht es insbesondere um folgende Punkte:
- die Voraussetzungen für den Erlass von Maßnahmen, einschließlich der Frage, wie Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit aussehen können und wie beurteilt wird, ob diese Verstöße die finanziellen Interessen der EU hinreichend und unmittelbar beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen
- das Zusammenspiel zwischen der Konditionalitätsverordnung und anderen Instrumenten zum Schutz des EU-Haushalts, einschließlich der Haushaltsordnung der EU und der sektorspezifischen Vorschriften. Dazu zählen die Vorschriften für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung (z. B. Kohäsionspolitik, gemeinsame Agrarpolitik) und für die Aufbau- und Resilienzfazilität, die das Herzstück des Aufbauinstruments darstellen
- die Voraussetzung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen verhältnismäßig, geeignet und notwendig sein müssen, um die betreffenden Probleme anzugehen
- die Schritte, die unternommen werden müssen, bevor Maßnahmen vorgeschlagen werden, einschließlich der Informationsquellen, die die Kommission konsultiert, der Bedeutung von Beschwerden und der Kontakte mit den Mitgliedstaaten sowie die Verfahren für die Annahme und Aufhebung von Maßnahmen
- die Bedingung, dass die Rechte der Endempfänger oder Begünstigten von EU-Mitteln geschützt werden müssen, da die EU-Länder unter allen Umständen weiterhin Zahlungen im Rahmen von EU-Programmen oder -Fonds leisten sollen
„Beim Schutz der finanziellen Interessen der Union und ihrer Grundwerte können wir keine Zugeständnisse machen“, sagte sich Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt und Verwaltung. „In einer Zeit, da wir den größten EU-Haushalt der Geschichte verwalten, haben wir mit der Konditionalitätsverordnung ein weiteres Instrument an der Hand, um den EU-Haushalt zu schützen. Wenn die Voraussetzungen für die Anwendung der Verordnung erfüllt sind, werden wir entschlossen handeln.“
Ausgearbeitet wurden die Leitlinien in einem umfassenden Verfahren, in dem auch das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten konsultiert wurden. Das Ergebnis trägt auch den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Februar 2022 in den Rechtssachen C-156/21 und C-157/21 Rechnung, in denen über die Rechtmäßigkeit der Verordnung entschieden wurde.
Hintergrund:
Die Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union wird in Fällen angewandt, in denen Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit die wirtschaftliche Führung des Haushalts der Union oder den Schutz der finanziellen Interessen der Union hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen. Sie ist seit Januar 2021 in Kraft. Seitdem beobachtet die Kommission die Lage in den EU-Ländern und trägt einschlägige Informationen zusammen.
Die Kommission schlägt dem Rat angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen vor, wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind. Eine weitere Bedingung ist, dass kein anderes in den Rechtsvorschriften der Union festgelegtes Verfahren es ermöglicht, den Haushalt der Union wirksamer zu schützen. Der Rat fasst dann einen endgültigen Beschluss.
In jedem Fall haben die Endempfänger und Begünstigten von Unionsmitteln weiterhin Anspruch auf Zahlungen. Daher sollten die betreffenden Mitgliedstaaten diese Zahlungen weiterhin leisten.
EU-Kommission / 02.03.2022
Grafik: EU-Kommission