Seit der Militärinvasion Russlands in der Ukraine sind mehr als 650.000 Menschen in benachbarte EU-Mitgliedstaaten geflohen. Die EU-Kommission will den Kriegsflüchtlingen rasch und wirksam helfen. Deshalb hat sie heute Mittwoch vorgeschlagen, die Richtlinie über vorübergehenden Schutz zu aktivieren. „In einem historisch beispiellosen Schritt schlägt die Kommission heute vor, Flüchtlingen aus der Ukraine einen sofortigen Schutz in der EU zu gewähren. Alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen, erhalten einen sicheren Status und Zugang zu Schulen, medizinischer Versorgung und Arbeit“, sagte Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas. Sobald die Mitgliedstaaten den Vorschlag für vorübergehenden Schutz angenommen haben, wird dieser unverzüglich und zunächst für ein Jahr gelten. Die Kommission legte heute außerdem operative Leitlinien vor, die den Grenzschutzbeamten der Mitgliedstaaten dabei helfen sollen, die Einreise an den Grenzen zur Ukraine effizient zu steuern und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit aufrechtzuerhalten.
In den Leitlinien wird ferner empfohlen, dass die Mitgliedstaaten spezielle Nothilfekorridore für humanitäre Hilfe einrichten und daran erinnert, dass die Einreise in die EU aus humanitären Gründen gestattet werden kann.
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson betonte: „Ich bin stolz darauf, wie die EU und die Mitgliedstaaten die Menschen, die vor den Schrecken des Krieges fliehen, unmittelbar unterstützen. Mit unseren heutigen Vorschlägen werden wir den Mitgliedstaaten noch bessere Möglichkeiten für eine geordnete und wirksame Bewältigung dieser Krise geben. Wir werden bedürftigen Menschen Aufenthaltsrechte, Zugang zum Arbeitsmarkt und Wohnraum gewähren. Zudem stellen wir durch die Leitlinien sicher, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ohne langwierige Grenzformalitäten rasch in die EU einreisen können.“
Richtlinie über vorübergehenden Schutz
Seit der Militärinvasion Russlands in der Ukraine sind mehr als 650.000 Menschen in benachbarte EU-Mitgliedstaaten geflohen. Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz wurde speziell dafür konzipiert, Menschen in Not sofortigen Schutz zu gewähren und eine Überlastung der Asylsysteme der Mitgliedstaaten zu vermeiden.
Gemäß diesem Vorschlag haben durch den Konflikt vertriebene ukrainische Staatsangehörige und Menschen, die in der Ukraine heimisch geworden sind, sowie ihre Familienangehörigen Anspruch auf Schutz in der gesamten Europäischen Union. Auch nicht-ukrainischen Staatsangehörigen und Staatenlosen, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhalten und nicht in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können, wie Asylsuchende oder Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, sowie ihren Familienangehörigen wird in der EU Schutz gewährt. Andere, die sich im Rahmen von Kurzaufenthalten in der Ukraine befinden und in der Lage sind, sicher in ihr Herkunftsland zurückzukehren, fallen nicht unter diesen Schutz. Dennoch sollte ihnen die Einreise in die EU und die Durchreise gestattet werden, bevor sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren.
Angesichts der außerordentlichen und außergewöhnlichen Art dieses Angriffs und der großen Zahl an Neuankömmlingen in der EU bietet die Richtlinie über vorübergehenden Schutz eine angemessene Antwort auf die derzeitige Situation, durch:
- Sofortige Gewährung von Schutz und Rechten: Dazu gehören Aufenthaltsrechte, Zugang zum Arbeitsmarkt, Zugang zu Wohnraum, Sozialhilfe, medizinische oder sonstige Unterstützung sowie Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Für unbegleitete Kinder und Jugendliche begründet der vorübergehende Schutz das Recht auf gesetzliche Vormundschaft und Zugang zu Bildung.
- Verringerung des Drucks auf die nationalen Asylsysteme durch die Schaffung eines Schutzstatus mit reduzierten Formalitäten. Dadurch wird eine Überlastung der nationalen Asylsysteme vermieden und es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Einreisen unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und internationalen Verpflichtungen auf geordnete und wirksame Weise zu bewältigen.
- Verstärkte Solidarität und gemeinsame Verantwortung: Die Bestimmungen der Richtlinie über vorübergehenden Schutz fördern eine ausgewogene Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten. Die Kommission koordiniert eine „Solidaritätsplattform“, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten Informationen über ihre Aufnahmekapazitäten austauschen können.
- Weitere Unterstützung durch die EU-Agenturen: Auf Ersuchen der Mitgliedstaaten können Frontex, die Asylagentur der Europäischen Union und Europol weitere operative Unterstützung leisten, damit eine reibungslose Durchführung dieses Beschlusses gewährleistet ist.
Leitlinien für das Grenzmanagement
In den Leitlinien für das Management der Außengrenzen wird klargestellt, welche Erleichterungen den Grenzschutzbeamten der Mitgliedstaaten im Rahmen der Schengen-Vorschriften bei der Durchführung von Grenzkontrollen zur Verfügung stehen. Dies wird dazu beitragen, ein effizientes Grenzmanagement zu gewährleisten, damit die Menschen, die vor dem Krieg fliehen, unverzüglich Zuflucht finden können, aber auch ein hoher Standard der Sicherheitskontrollen aufrechterhalten wird.
Folgende Maßnahmen zur Erleichterung stehen u. a. zur Verfügung:
- Vereinfachung von Grenzkontrollen an den Grenzen zwischen der EU und der Ukraine: Im Rahmen der Schengen-Vorschriften können Grenzschutzbeamte aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Grenzkontrollen für bestimmte Personengruppen vorübergehend lockern. In den Leitlinien werden Kriterien festgelegt, anhand deren die Mitgliedstaaten entscheiden können, für wen dies gelten könnte, damit den Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen – beispielsweise Kindern – Rechnung getragen werden kann. Kann die Identität der ankommenden Person nicht festgestellt werden, sollte eine regelkonforme Grenzübertrittskontrolle durchgeführt werden. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten beschließen, die Grenzkontrollen während oder nach der Beförderung der Reisenden an einen sicheren Ort und nicht an der Grenzübergangsstelle selbst durchzuführen. Diese beiden Maßnahmen werden dazu beitragen, die Wartezeiten an der Grenze zu verkürzen, damit die Menschen unverzüglich einen sicheren Ort erreichen können.
- Flexibilität im Hinblick auf die Einreisevoraussetzungen: Nach den Schengen-Vorschriften können Grenzschutzbeamte Drittstaatsangehörigen die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aus humanitären Gründen gestatten, auch wenn diese nicht alle Einreisevoraussetzungen erfüllen (z. B. wenn sie nicht über einen gültigen Reisepass oder ein gültiges Visum verfügen). Die Mitgliedstaaten könnten diese Ausnahmeregelung anwenden, um allen Personen, die vor dem Konflikt in der Ukraine fliehen, die Einreise zu gestatten.
- Zulassen von Grenzübertritten an vorübergehenden Grenzübergangsstellen außerhalb der offiziellen Grenzübergangsstellen: Dies könnte in der aktuellen Lage dazu beitragen, Verzögerungen an der Grenze zu verringern, wenn beispielsweise die Straßen zu den offiziellen Grenzübergangsstellen durch verlassene Autos blockiert werden.
- Leichter Zugang für Rettungsdienste und humanitäre Hilfe: Die Mitgliedstaaten sollten besondere Vorkehrungen treffen, um die Ein- und Ausreise von Rettungsdiensten, Polizei und Feuerwehr zu erleichtern, damit Menschen, die auf den Grenzübertritt warten, auch medizinische Hilfe geleistet und ihnen Nahrung und Wasser bereitgestellt werden kann. Die Mitgliedstaaten sollten an den Grenzübergangsstellen auch spezielle Korridore einrichten, mit denen die Zufahrt und Rückkehr der Organisationen, die humanitäre Hilfe für die Menschen in der Ukraine leisten, gewährleistet wird.
- Persönliche Gegenstände und Haustiere: Aus der Ukraine vertriebene Menschen können persönliche Gegenstände zollfrei mitführen. In den Leitlinien wird auch klargestellt, welche Erleichterungen für diejenigen, die ihre Haustiere mitnehmen, möglich sind.
In den Leitlinien wird den Mitgliedstaaten nachdrücklich empfohlen, auf die Unterstützung, die die EU-Agenturen leisten können, zurückzugreifen: Frontex kann bei der Identifizierung und Registrierung ankommender Personen behilflich sein, und Europol kann Beamte entsenden, die die Mitgliedstaaten bei Zweitkontrollen unterstützen.
Nächste Schritte
Es obliegt dem Rat, den Vorschlag für vorübergehenden Schutz anzunehmen. Der Rat hat auf seiner außerordentlichen Tagung am Sonntag, 27. Februar, bereits breite Unterstützung für beide Maßnahmen bekundet und zugesagt, die beiden Dokumente auf der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am Donnerstag, 3. März, zu erörtern. Nach Annahme des vorübergehenden Schutzes würde dieser unverzüglich und für ein Jahr gelten. Dieser Zeitraum wird automatisch um Zeiträume von sechs Monaten um höchstens ein Jahr verlängert.
Die Kommission kann dem Rat jederzeit vorschlagen, den vorübergehenden Schutz zu beenden, wenn die Lage in der Ukraine die sichere und dauerhafte Rückkehr der Personen, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde, ermöglicht, oder den vorübergehenden Schutz um höchstens ein Jahr zu verlängern, wenn der ursprüngliche Zeitraum als nicht ausreichend erachtet wird, um den betreffenden Mitgliedstaaten eine wirksame Bewältigung der Lage zu ermöglichen, oder wenn die Situation weiterhin keine sichere Rückkehr der Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, in die Ukraine zulässt.
Die Leitlinien für das Außengrenzenmanagement sind ein Dokument ohne bindende Wirkung, das die Grenzschutzbeamten bei ihrer Arbeit unterstützen soll. Die Grenzschutzbeamten der Mitgliedstaaten können sich die darin enthaltenen Klarstellungen unverzüglich zunutze machen.
Hintergrund
Seit Beginn der Invasion der Ukraine durch Russland hat die EU die ukrainische Bevölkerung unterstützt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben Sanktionen gegen das Russland Putins und das Lukaschenko-Regime in Belarus verhängt, die humanitäre Hilfe sowie die finanzielle und operative Unterstützung der Mitgliedstaaten verstärkt und die EU und ihre Mitgliedstaaten bieten den Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, einen sicheren Zufluchtsort.
Der vorübergehende Schutz ist eine außergewöhnliche Maßnahme, um Vertriebenen, die aus nicht zur EU gehörenden Staaten stammen und nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofortigen und vorübergehenden Schutz zu gewähren.
Der Schengener Grenzkodex, in dem die Regeln für das Überschreiten der EU-Außengrenzen und die Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige innerhalb der EU festgelegt sind, sieht in bestimmten Fällen Flexibilität vor, um die Formalitäten in dringenden Krisensituationen auf ein Minimum zu reduzieren. In den heute veröffentlichten Leitlinien wird klargestellt, welche Möglichkeiten und Erleichterungen den Grenzschutzbeamten der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Lage an den EU-Außengrenzen zur Ukraine zur Verfügung stehen.
EU-Kommission / 02.03.2022
Foto: EU-Kommission