- Abgeordnete fordern Fortschritte bei der Anerkennung der Ukraine als EU-Bewerberland
- EU soll Einfuhren der wichtigsten russischen Exportgüter wie Erdöl und Erdgas drosseln
- Sanktionen müssen russische Wirtschaft und Industrie strategisch schwächen
- Schnellere Lieferung von Verteidigungswaffen an die Ukraine
- SWIFT-Ausschluss auch für Belarus gefordert
Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine fordert das Parlament schärfere Sanktionen gegen Russland und neue Anstrengungen, damit die Ukraine den Status eines EU-Bewerberlandes erhält.
In einer am Dienstag (01.03) angenommenen Entschließung verurteilt das Parlament den völkerrechtswidrigen Einmarsch Russlands in die Ukraine auf das Schärfste und fordert Russland auf, alle militärischen Aktivitäten in der Ukraine einzustellen. Verurteilt wird in der Entschließung auch die Rolle des belarussischen Diktators Alexander Lukaschenko bei dem Angriff.
Die Abgeordneten weisen die Äußerungen Russlands, die auf den möglichen Einsatz von Massenvernichtungswaffen hindeuten, kategorisch zurück, erinnern Russland an seine internationalen Verpflichtungen und warnen vor den Gefahren einer nuklearen Eskalation des Konflikts.
Außerdem fordern sie die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Ukraine gemeinsam mit den humanitären Organisationen der Vereinten Nationen und anderen internationalen Partnerorganisationen weitere humanitäre Nothilfe zu leisten.
Der Text wurde mit 637 zu 13 Stimmen bei 26 Enthaltungen angenommen.
Ziel: Status eines Bewerberlandes für die Ukraine
In der Entschließung werden die Organe der EU aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Ukraine den Status eines EU-Bewerberlandes erhält. Das entsprechende Verfahren sollte im Einklang mit Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union stehen und auf den Leistungen des Landes beruhen. Bis dahin solle die EU weiter darauf hinarbeiten, die Ukraine im Einklang mit dem geltenden Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine in den EU-Binnenmarkt zu integrieren.
Schärfere Sanktionen gegen Russland
Die Abgeordneten begrüßen, dass die EU rasch Sanktionen ergriffen hat, fordern aber weitergehende restriktive Maßnahmen, um die Wirtschaft und die industrielle Basis Russlands strategisch zu schwächen.
Drosseln solle man insbesondere die Einfuhr der wichtigsten russischen Exportgüter wie Erdöl und Erdgas. Neue EU-Investitionen in Russland und neue russische Investitionen in der EU sollten verboten werden. Nötig sei der Ausschluss aller russischen Banken aus dem europäischen Finanzsystem und der SWIFT-Ausschluss Russlands.
Einige Sanktionen, darunter der SWIFT-Ausschluss, sollten auch für Belarus gelten, da es den russischen Einmarsch in die Ukraine unmittelbar unterstütze.
Waffenlieferungen, Flüchtlingsschutz
In der Entschließung werden außerdem die Mitgliedstaaten aufgefordert, der Ukraine im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, der individuelle und kollektive Selbstverteidigung gestattet, schneller Verteidigungswaffen zu liefern. Befürwortet wird darin auch, dass die EU mit Blick auf die anhaltenden Angriffe nachrichtendienstlich enger mit der Ukraine zusammenarbeitet.
Das Parlament begrüßt außerdem, dass die EU zugesagt hat, ihre Richtlinie über den vorübergehenden Schutz zu aktivieren, um allen Ukrainer*innen, die vor dem Krieg fliehen, sofort Zugang zu Schutz zu gewähren. Die Verantwortung für die Aufnahme der an den EU-Außengrenzen ankommenden Flüchtlinge sollte gleichmäßig auf die Mitgliedstaaten verteilt werden.
Gezielte Sanktionen gegen Einzelne – Ende der „goldenen Visa“ für reiche Russen
Verabschiedet werden sollten nun schnell gezielte Sanktionen gegen Einzelne, die für Korruption auf höchster Ebene in Russland und Belarus verantwortlich sind, sowie gegen Oligarchen und Beamte, die der Führung der Länder nahestehen.
Die Mitgliedstaaten und verbündete Länder, die Programme für sogenannte goldene Visa betreiben, sollten alle, die einen solchen Aufenthaltsstatus haben, überprüfen und vermögenden russischen Privatpersonen und ihren Familien, insbesondere solchen, die Verbindungen zu mit Sanktionen belegten Personen und Unternehmen haben, den Aufenthaltstitel entziehen.
Europäisches Parlament / 01.03.2022
Foto: Europäisches Parlament