Insbesondere für geimpfte Reisende aus Drittländern soll die Einreise in die EU leichter werden. Eine entsprechende Empfehlung haben die EU-Mitgliedstaaten Dienstag angenommen. Die Kommission begrüßte den Beschluss, der den bestehenden Rahmen für Reisen aus Drittländern in die EU aktualisiert. Die Änderungen berücksichtigen sowohl die Entwicklung der Pandemie als auch die wachsenden Impfquote und Verabreichung von Auffrischungsdosen. Die Entscheidung trägt außerdem der zunehmenden Anzahl von Impfzertifikaten Rechnung, die von Drittländern ausgestellt wurden und dem digitalen COVID-Zertifikat der EU gleichwertig sind. Die neue Empfehlung gilt ab dem 1. März 2022.
Der Aktualisierung zufolge sollten bei der Anwendung von COVID-19-Beschränkungen sowohl die Lage in dem Drittland als auch der individuelle Status der betroffenen Person berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten sollten nicht unbedingt notwendige Reisen für Personen zulassen, die mit einem von der EU oder der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, sowie für Genesene und alle Personen, die von einem auf der EU-Liste aufgeführten Land einreisen. Für einige dieser Reisenden könnten zusätzliche Maßnahmen wie ein PCR-Test vor Antritt der Reise gelten.
Geimpfte Reisende müssen die letzte Dosis der Grundimmunisierungsserie mindestens 14 Tage und höchstens 270 Tage vor der Einreise erhalten haben oder eine zusätzliche (Auffrischungs-)Dosis bekommen haben. Darüber hinaus sollten Personen, die innerhalb von 180 Tagen vor ihrer Reise in die EU von COVID-19 genesen sind, in die EU reisen können, wenn sie ihre Genesung mit einem digitalen COVID-Zertifikat der EU oder einem dem digitalen COVID-Zertifikat der EU gleichwertigen Nicht-EU-Zertifikat nachweisen können.
In den Aktualisierungen wird auch klargestellt, dass für Kinder unter 6 Jahren, die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, keine Tests oder zusätzlichen Anforderungen gelten sollten. Kindern über 6 und unter 18 Jahren, die die für Erwachsene geltenden Bedingungen erfüllen, sollte die Reise genehmigt werden.
Es ist nun Sache der EU-Mitgliedstaaten, die Änderungen umzusetzen und koordiniert anzuwenden.
Die Kommission wird die Empfehlung des Rates bis zum 30. April dieses Jahres im Hinblick auf die vollständige Umstellung auf einen rein personengebundenen Ansatz überprüfen.
EU-Kommission / 22.02.2022
Foto: EU-Kommission