Die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel„Sport soll Sport bleiben“ („Win it on the pitch“) möchte, dass die EU-Kommission ein europäisches Sportmodell schützt, das auf Werten, Solidarität, Nachhaltigkeit und der Offenheit des Wettbewerbs beruht. Die Europäische Kommission hat Mittwoch beschlossen, die Initiative zu registrieren, da sie die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen im Antrag erfüllt.
Die Organisatoren fordern die Kommission auf, eine Empfehlung mit einem EU-Rahmen und Leitlinien für Maßnahmen der Mitgliedstaaten anzunehmen, um das Fußballmodell in Europa zu schützen, den sozialen Wert des Sports in der europäischen Gesellschaft anzuerkennen, den besonderen Charakter des Sports im EU-Wettbewerbsrecht zu berücksichtigen und die Vorstellungen und langfristigen Pläne der EU für die Zukunft und die Organisation des europäischen Sports auszugestalten. Inhaltlich geprüft hat die Kommission die Initiative zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, um mit der Sammlung von Unterschriften beginnen. Wenn eine europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative (eine Art Volksbegehren auf europäischer Ebene) wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.
Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 111 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 87 davon waren zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen.
EU-Kommission / 02.02.2022
Foto: EU-Kommission