Die Europäische Kommission hat Donnerstag die Übernahme von Daewoo Shipbuilding & Marine Engineering CO., Ltd (DSME) durch Hyundai Heavy Industries Holdings (HHIH) nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt. Der Zusammenschluss der beiden südkoreanischen Schiffbauunternehmen hätte zu einer beherrschenden Stellung des neu aufgestellten Unternehmens geführt und den Wettbewerb auf dem Weltmarkt für den Bau großer Flüssigerdgastanker eingeschränkt. Die beteiligten Unternehmen haben keine förmlichen Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Große Flüssigerdgastanker sind ein wesentlicher Bestandteil der Lieferkette für Flüssigerdgas (LNG), denn mit ihnen kann dieser Energieträger weltweit transportiert werden. Flüssigerdgas trägt zur Diversifizierung der europäischen Energieversorgung bei und erhöht somit die Versorgungssicherheit. Der Zusammenschluss von HHIH und DSME hätte zu einer beherrschenden Stellung auf dem Weltmarkt für den Bau großer Flüssigerdgastanker geführt, auf die europäische Transportunternehmen angewiesen sind. Da keine Abhilfemaßnahmen vorgelegt wurden, hätte der Zusammenschluss zu einer Verringerung der Zahl der Lieferanten und zu höheren Preisen für große Flüssigerdgastanker geführt. Deshalb haben wir den Zusammenschluss untersagt.“
Der heutige Beschluss geht auf eine eingehende Prüfung des geplanten Zusammenschlusses durch die Kommission zurück, durch den DSME und HHIH, die zu den führenden Schiffbauunternehmen der Welt gehören, zusammengeführt werden sollten. Sie sind zwei der drei größten Akteure auf dem sehr konzentrierten weltweiten Markt für den Bau großer Flüssigerdgastanker.
Große Flüssigerdgastanker sind ein wesentlicher Bestandteil der LNG-Lieferkette. Dabei handelt es sich um hochentwickelte Schiffe, die große Mengen (145 000 Kubikmeter und mehr) Flüssigerdgas bei einer Temperatur von minus 162 Grad Celsius befördern können. In den vergangenen fünf Jahren hatte der weltweite Markt für den Bau großer Flüssigerdgastanker ein Volumen von bis zu 40 Mrd. Euro, wobei fast 50 Prozent der Bestellungen von europäischen Unternehmen aufgegeben wurden.
Im Rahmen ihrer Untersuchung erhielt die Kommission Rückmeldungen von zahlreichen Abnehmern, Wettbewerbern und sonstigen Dritten. Diese Unternehmen äußerten Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss zur Schaffung eines Unternehmens führen würde, das eine beherrschende Stellung auf dem Weltmarkt für den Bau großer Flüssigerdgastanker innehat, sodass der Wettbewerb zurückgehen und das Preisniveau für diese Tankschiffe steigen würde.
Der Beschluss der Kommission
Während die Kommission bei der Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens noch Bedenken in Bezug auf die Märkte für den Bau von Öltankern, LPG-Tankern, Containerschiffen und (großen und kleinen) LNG-Tankern geäußert hatte, bezieht sich der heutige Beschluss allein auf den Markt für große LNG-Tanker.
Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zusammenschluss in der angemeldeten Form i) zur Begründung einer beherrschenden Stellung des zusammengeschlossenen Unternehmens auf dem Markt für den Bau großer Flüssigerdgastanker, ii) zu einer geringeren Auswahl an Lieferanten und iii) zu höheren Preisen für EU-Abnehmer und letztlich auch für die Energieverbraucher geführt hätte.
Die Kommission stützt sich in ihrem Beschluss auf folgende Erwägungen:
- Die beteiligten Unternehmen verfügen über sehr große und wachsende Marktanteile. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen ist sehr groß. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen wäre in einem bereits stark konzentrierten Markt der mit Abstand größte Akteur der Welt gewesen. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen hätte mindestens 60 Prozent betragen, was allein schon auf das Vorliegen einer beherrschenden Stellung hindeutet. Darüber hinaus ist der gemeinsame Marktanteil von DSME und HHIH in den vergangenen zehn Jahren gestiegen.
- Es gibt kaum Alternativen für Abnehmer. Neben den beteiligten Unternehmen gibt es nur einen weiteren großen Wettbewerber auf dem Markt. Die Kapazität dieses Wettbewerbers wäre jedoch nicht ausreichend gewesen, um wirklich eine disziplinierende Wirkung auf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende neue Unternehmen zu haben. Eine vierte unabhängige Werft ist nur in begrenztem Umfang auf dem Markt für große Flüssigerdgastanker tätig und konzentriert sich stärker auf inländische Projekte. Die übrigen Werften wären nicht in der Lage, Preiserhöhungen entgegenzuwirken, wie die Tatsache zeigt, dass sie in den letzten Jahren keine Bestellungen über große Flüssigerdgastanker erhalten haben.
- Die Kapazitäten auf dem Markt sind begrenzt. Die Kommission hat Angebot und Nachfrage genau analysiert und festgestellt, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen eine zentrale Stellung auf dem Markt innegehabt hätte, da die Kapazität der verbleibenden Wettbewerber die prognostizierte Nachfrage nicht hätte decken können.
- Die Marktzutrittsschranken sind sehr hoch und Nachfragemacht fehlt. Große Flüssigerdgastanker sind hochentwickelte Spezialschiffe, deren Bau extrem komplex ist. Der Markteintritt und das erfolgreiche Betreiben des Geschäfts sind in dem Marktumfeld sehr schwierig. In den letzten Jahren wurden mehrere Austritte aus dem Markt beobachtet, während kein bedeutender Markteintritt zu erwarten ist. Darüber hinaus ist der Abnehmerstamm für große Flüssigerdgastanker in der Regel zersplittert und werden nur kleine Bestellungen aufgegeben. Die Zahl der Werften, bei denen Abnehmer Tanker bestellen können, ist sehr begrenzt.
- Die Corona-Pandemie wirkt sich nicht aus. Die Kommission hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Markt geprüft und festgestellt, dass die Nachfrage nach großen Flüssigerdgastankern von der Pandemie nicht beeinträchtigt wurde. Darüber hinaus sind die künftigen Nachfrageaussichten sehr positiv.
Die beteiligten Unternehmen haben keine förmlichen Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Daher hat die Kommission die angemeldete Übernahme untersagt.
Unternehmen
HHIH ist ein privates südkoreanisches Unternehmen und hauptsächlich im Schiffbau tätig. Es stellt Handelsschiffe und Schiffsmotoren her sowie Offshore-Anlagen, die zur Erschließung von Öl- und Gasvorkommen auf dem Meeresboden sowie zur Förderung und Verarbeitung von Erdöl und Erdgas eingesetzt werden, so auch Flüssigerdgastanker jeder Größenordnung.
DSME ist ein südkoreanisches Unternehmen, das ebenfalls hauptsächlich im Schiffbau tätig ist. Es stellt verschiedene Handelsschiffe und Offshore-Anlagen her, so auch große Flüssigerdgastanker. Mehrheitsaktionär ist die koreanische Entwicklungsbank („Korea Development Bank, KDB“). Sie tritt bei dem Vorhaben als Verkäuferin auf.
Fusionskontrollvorschriften und –verfahren
Das Vorhaben wurde am 12. November 2019 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Am 17. Dezember 2019 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein. Seitdem wurde die Frist für das Verfahren dreimal ausgesetzt, da HHIH der Kommission angeforderte Informationen nicht rechtzeitig übermittelt hatte.
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
In den vergangenen zehn Jahren hat die Kommission mehr als 3000 Zusammenschlüsse genehmigt. Dies ist im selben Zeitraum erst der zehnte Zusammenschluss, den die Kommission untersagt.
Derzeit laufen sechs eingehende Prüfverfahren: zur vorgeschlagenen Übernahme von Recticel durch Greiner, zur vorgeschlagenen Übernahme von Arm durch NVIDIA, zur vorgeschlagenen Übernahme von Kustomer durch Meta (vormals Facebook), zur vorgeschlagenen Übernahme von Grail durch Illumina, zum vorgeschlagenen Zusammenschluss zwischen Cargotec und Konecranes sowie zur vorgeschlagenen Übernahme von Trimo durch die Kingspan Group.
Weitere Informationen werden auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.9343 veröffentlicht.
EU-Kommission / 13.01.2022
Foto: EU-Kommission