Durch die COVID-19-Pandemie bleibt es am Hamburger Flughafen immer noch recht ruhig. Während die Flugbewegungen in 2020 auf 66.600 stark eingebrochen waren, gab es 2021 nur einen leichten Anstieg auf 69.642 Flüge. Verglichen mit 2019 (155.462 Flugbewegungen), liegt der Rückgang immer noch bei rund 55 Prozent. Die Zahl der verspäteten Nachtflüge nach 23 Uhr stieg auf 116. Im Vorjahr waren nur 65 Flüge verspätet, 2019 waren es noch 678.
Zum Jahresende lässt sich auch eine Bilanz zur Beschwerdesituation ziehen: 2021 haben sich 681 Bürgerinnen und Bürger bei der Umweltbehörde über Fluglärm beschwert, im Vorjahr waren es 462. Die Gesamtzahl der Fluglärmbeschwerden verringerte sich auf 22.217, 2020 waren es noch 75.478. Davon wurden 17.276 Beschwerden namentlich abgegeben, also unter Angabe der personenbezogenen Daten, die Übrigen zählen als anonyme Beschwerden.
10.270 der rund 17.200 namentlichen Beschwerden kommen aus Hamburg, der Rest aus dem Umland. Bei den 4941 anonymen Beschwerden verhält es sich ähnlich: Hier stammen 67 Prozent aus Hamburg, der Rest aus dem Umland.
Wie schon in den Vorjahren gab es regionale Unterschiede bei der Zahl der Beschwerden und der Absender. Hier einige Beispiele:
Aus dem Kreis Stormarn kamen von 48 Personen 3.980 namentliche Beschwerden, aus dem Kreis Pinneberg von 69 Anwohnerinnen und Anwohnern 2.038 Beschwerden. Im Kreis Segeberg gab es hingegen von 68 Personen nur 669 Beschwerden. In Hamburg ist das Zahlenverhältnis zwischen Beschwerden und Beschwerdeführenden ebenfalls geringer: Auf jede der 490 Personen, die ihre personenbezogenen Daten nannten, kommen im Schnitt 21 Beschwerden.
Obwohl der Luftverkehr 2020 insgesamt deutlich zurückgegangen ist und 2021 kein nennenswerter Anstieg folgte, stellt für manche der Bürgerinnen und Bürger in den Flugschneisen auch der geringere Luftverkehr noch eine Belastung dar. Deshalb gehen auch weiterhin Fluglärm-Beschwerden ein. Bei gleichen Dauerschallpegeln hat Fluglärm wegen der Belastungsspitzen aus Sicht der Betroffenen eine deutlich größere Belästigungswirkung als der Lärm von Straße und Schiene.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft / 06.01.2022