Die Europäische Kommission schlägt in enger Abstimmung mit den EU-Staaten vor, eine „Notbremse“ zu aktivieren, um die Ausbreitung der in Südafrika aufgetretenen Corona-Virusvariante B.1.1.529 zu verhindern. Das erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute Freitag. Ziel sei es, den Luftverkehr aus der südafrikanischen Region in die EU auszusetzen. Die Mitgliedstaaten beraten heute Nachmittag darüber.
„Wir nehmen die Nachrichten über die neue, mehrfach mutierte COVID-Variante sehr ernst“, sagte von der Leyen in einer Presseerklärung. „Wir wissen, dass Mutationen zu neuen und noch schwereren Varianten des Virus führen können – mit der Gefahr, dass sich diese weiter verbreiten in wenigen Monaten. Es ist jetzt wichtig, dass wir alle in Europa sehr schnell, entschlossen und einig handeln.“
Die Kommissionspräsidentin erklärte weiterhin: „Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten heute vorgeschlagen, die Notbremse zu aktivieren, was Reisen aus den Ländern im südlichen Afrika und anderen betroffenen Staaten angeht. Sämtliche Flugreisen in und aus diesen Ländern sollten unterbleiben bis wir ein klares Verständnis darüber haben, wie gravierend dieses neue Virus ist.“ Reisende, die aus diesen Regionen zurückkehren, sollten strenge Quarantänevorschriften einhalten. „Ich habe heute mehrfach mit Wissenschaftlern und Impfstoffherstellern über die Situation gesprochen. Auch sie unterstützen diese Vorsichtsmaßnahmen voll und ganz um eine weltweite Verbreitung dieser besorgniserregenden Variante zu verhindern.“
Das Europäische Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten (ECDC) hat die neue Variante als besorgniserregende Variante („variant of concern“) eingestuft.
Die Kommission steht im engen Kontakt mit den europäischen Flugsicherheitsbehörden, die Empfehlungen für Fluglinien und Flughäfen erarbeiten. Eine Kommissionsprecherin betonte in Brüssel, dass die Kommission die Situation weiter eng beobachten werde.
Auf Empfehlung der Kommission hatten sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, unverzüglich eine vorübergehende Beschränkung aller Einreisen in die EU erlassen, wenn sich die epidemiologische Lage in einem Drittland oder Drittlandsgebiet rasch verschlechtert und insbesondere wenn eine besorgniserregende Variante oder eine Variante unter Beobachtung festgestellt wurde.
EU-Kommission Vertretung Deutschland / 26.11.2021
Foto: EU-Kommission Vertretung Deutschland