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Entwaldung und Waldschädigung

Kommission macht Vorschläge zum Stopp der Entwaldung, für eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung und zum Schutz von Böden

Die Kommission schlägt eine neue Verordnung vor, um gegen die von der EU verursachte Entwaldung und Waldschädigung vorzugehen.

Die Kommission hat Mittwoch drei neue Initiativen vorgelegt, um den europäischen Grünen Deal in die Tat umzusetzen: neue Vorschriften zum Kampf gegen die weltweite Entwaldung und Waldschädigung, überarbeitete Regeln für die Verbringung von Abfällen und eine neue EU-Bodenstrategie. Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Um im weltweiten Kampf gegen die Klima- und die Biodiversitätskrise erfolgreich zu sein, müssen wir Verantwortung übernehmen und sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU handeln. Mit unserer Entwaldungsverordnung kommen wir den Forderungen der Bürgerinnen und Bürger nach, den europäischen Beitrag zur Entwaldung zu minimieren und nachhaltigen Verbrauch zu fördern. Unsere neuen Vorschriften für die Abfallverbringung werden die Kreislaufwirtschaft fördern und sicherstellen, dass Abfallausfuhren der EU auch anderswo weder der Umwelt noch der menschlichen Gesundheit schaden. Und unsere Bodenstrategie wird es ermöglichen, dass die Böden gesund werden und ihre Nutzung nachhaltig erfolgt sowie dass sie den erforderlichen rechtlichen Schutz erhalten.“

Bekämpfung von Entwaldung

Die Kommission schlägt eine neue Verordnung vor, um gegen die von der EU verursachte Entwaldung und Waldschädigung vorzugehen. Allein im Zeitraum 1990 bis 2020 wurden weltweit 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche, die größer ist als die Europäische Union – abgeholzt. Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften würden dafür sorgen, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern auf dem EU-Markt gekauften, genutzten und konsumierten Produkte nicht zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Diese Prozesse werden vor allem durch die Ausdehnung der Landwirtschaft zwecks Erzeugung von Rohstoffen wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee sowie einigen daraus gewonnenen Erzeugnissen vorangetrieben.

Die Verordnung enthält verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die diese Rohstoffe in der EU in Verkehr bringen wollen. So soll sichergestellt werden, dass nur entwaldungsfreie und legale Produkte auf dem EU-Markt zugelassen werden. Die Kommission wird ein Benchmarking-System einsetzen, mit dem sie die Länder und deren Entwaldungs- und Waldschädigungsrisiko durch die Erzeugung der Rohstoffe, die unter die Verordnung fallen, einstuft.

Die Kommission wird den Dialog mit anderen großen Konsumentenländern intensivieren und sich multilateral engagieren, um sich den Bemühungen anzuschließen. Indem der Verbrauch „entwaldungsfreier“ Produkte gefördert und der Anteil der EU an der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung verringert wird, werden dank der neuen Vorschriften voraussichtlich auch die Treibhausgasemissionen und der Verlust an biologischer Vielfalt eingedämmt. Schließlich wird sich die Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung positiv auf die lokalen Gemeinschaften auswirken, einschließlich der schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen wie indigene Völker, die stark von Waldökosystemen abhängig sind.

Neue Vorschriften für die Abfallverbringung

Im Rahmen der überarbeiteten Verordnung über die Verbringung von Abfällen kommt die Kommission ihren Zusagen in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft und das Null-Schadstoff-Ziel nach: Sie schlägt strengere Vorschriften für die Ausfuhr von Abfällen, ein effizienteres System für den Verkehr von Abfällen als Ressource und entschlossene Maßnahmen gegen den illegalen Abfallhandel vor.

Ausfuhren von Abfällen in Nicht-OECD-Länder werden begrenzt und nur zugelassen, wenn Drittländer zur Annahme bestimmter Abfälle bereit sind und diese auch nachhaltig bewirtschaften können. Die Verbringung von Abfällen in OECD-Länder wird überwacht und kann ausgesetzt werden, wenn sie zu Umweltproblemen im Bestimmungsland führt. Nach dem Vorschlag sollten alle EU-Unternehmen, die Abfälle in Länder außerhalb der EU ausführen, sicherstellen, dass die Anlagen, die ihre Abfälle aufnehmen, einer unabhängigen Prüfung unterliegen. Diese muss ergeben, dass sie diese Abfälle umweltgerecht bewirtschaften.

Die Kommission schlägt vor, die bestehenden Verfahren innerhalb der EU erheblich zu vereinfachen, damit Abfälle leichter wieder in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden können, ohne das erforderliche Kontrollniveau zu senken. Dies trägt dazu bei, die Abhängigkeit der EU von Primärrohstoffen zu verringern, und fördert die Innovation und Dekarbonisierung der EU-Industrie, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Mit den neuen Vorschriften wird auch die Verbringung von Abfällen in das digitale Zeitalter versetzt, indem ein elektronischer Austausch von Unterlagen eingeführt wird.

Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen stärkt die Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Abfallhandels, einer der schwerwiegendsten Formen der Umweltkriminalität. Denn illegale Verbringungen machen potenziell bis zu 30 Prozent der Abfallverbringungen im Wert von jährlich 9,5 Mrd. Euro aus. Die Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Durchsetzungsmechanismen umfasst die Einrichtung einer EU-Gruppe für die Durchsetzung der Vorschriften über die Abfallverbringung, die Ermächtigung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF, grenzüberschreitende Ermittlungen der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des illegalen Abfallhandels zu unterstützen, und strengere Vorschriften für Verwaltungssanktionen.

Neue EU-Bodenstrategie

Schließlich legt die Kommission heute auch eine neue EU-Bodenstrategie vor – ein wichtiges Instrument des europäischen Grünen Deals und der Biodiversitätsstrategie der EU für 2030 zur Bewältigung der doppelten Krise von Klima und Natur. Gesunde Böden sind die Grundlage für 95 Prozent der Lebensmittel, die wir zu uns nehmen. Sie beheimaten 25 Prozent der biologischen Vielfalt der Welt und sind der größte terrestrische CO2-Speicher unseres Planeten. 70 Prozent der Böden in der EU befinden sich jedoch in keinem guten Zustand. Die Strategie bildet einen Rahmen mit konkreten Maßnahmen für Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Böden und schlägt eine Reihe freiwilliger sowie rechtsverbindlicher Maßnahmen vor. Diese Strategie soll den Gehalt an organischem Kohlenstoff in landwirtschaftlich genutzten Böden erhöhen, die Wüstenbildung bekämpfen, geschädigte Flächen und Böden sanieren und bis 2050 dafür sorgen, dass alle Bodenökosysteme einen gesunden Zustand erreichen.

In der Strategie wird gefordert, dass die Böden in der EU ebenso geschützt werden wie Wasser, Meeresumwelt und Luft. Hierzu soll bis 2023 im Anschluss an eine Folgenabschätzung und eine Konsultation von Interessenträgern und Mitgliedstaaten ein Vorschlag für ein neues Bodengesundheitsgesetz vorliegen. Die Strategie mobilisiert darüber hinaus das erforderliche gesellschaftliche Engagement und die benötigten Finanzmittel. Sie bringt den Wissensaustausch voran und fördert nachhaltige Bodenbewirtschaftungsmethoden und die Bodenüberwachung. Damit unterstützt sie die Ambitionen der EU für weltweite Maßnahmen für den Boden.

EU-Kommission Vertretung Deutschland / 17.11.2021

Foto: EU-Kommission Vertretung Deutschland

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