Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert die neue Bundesregierung auf, jetzt die Weichen für eine ökologische Waldwende zu stellen. Sie muss dabei die Honorierung von Ökosystemleistungen im Wald ökologisch lenkend und sozial gerecht gestalten, wie der Umweltverband in einem Zehn-Punkte-Papier darlegt. Als Ökosystemleistungen gelten die vielfältigen Beiträge der Natur zum menschlichen Wohlergehen.
„Nur mit einer ökologischen Waldwende haben wir eine Chance, die Waldkrise zu stoppen und langfristig artenreiche Wälder in Deutschland zu erhalten“, so der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. „Die Bekämpfung von Wald-, Biodiversitäts- und Klimakrise erfordert in erster Linie ordnungsrechtliche Maßnahmen und ihre Umsetzung in der Fläche. Finanzhilfen allein retten die Wälder nicht. Im Gegenteil: Falsche finanzielle Anreize können die Krisen sogar befeuern. In der hoch emotionalisierten Auseinandersetzung um die Zukunft unseres Waldes braucht es eine breite Debatte zwischen Waldbesitzenden, Jäger*innen, Naturschützenden, aber auch Architekt*innen und der Bauwirtschaft, um die Zielkonflikte im Wald und bei der Holznutzung im Sinne des Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt zu lösen.“
Es ist grundsätzlich richtig, private Waldbesitzende finanziell zu unterstützen, wenn sie ihre Wälder besonders ökologisch verträglich im Sinne des Gemeinwohls bewirtschaften. Dadurch können Waldbesitzende nicht nur mit dem Erlös von Holz Geld verdienen, sondern auch mit der Bereitstellung von Ökosystemleistungen wie dem Schutz von Biodiversität und Klima, der Produktion von Trinkwasser, sauberer Luft und der Erholungswirkung. Dabei muss jedoch immer das Leitprinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ gelten.
„Im aktuellen Bundeswaldgesetz gibt es praktisch keine Vorgaben für einen behutsamen Umgang mit dem Wald. Damit fehlt eine Richtlinie, die die Sozialpflichtigkeit des Eigentums für Waldbesitzende definiert. Für eine sozial gerechte Unterstützung müssen daher zunächst ökologische Mindeststandards im Bundeswaldgesetz für alle Waldbesitzarten verankert werden. Dieser Schritt ist für die Einrichtung eines Honorierungssystems unverzichtbar und für einen behutsameren Umgang mit öffentlichen wie privaten Wäldern längst überfällig“, so Bandt.
Waldbesitzende, die ihre Wälder deutlich nachhaltiger als diese Mindeststandards bewirtschaften, sollen öffentliche Gelder erhalten können. Kommunale Waldbesitzende sollen ebenfalls grundsätzlich finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln erhalten können, fordert der BUND. Die Finanzierung soll aus einem separaten Waldnaturschutzfonds erfolgen.
Hintergrund:
Wälder mit ihren vielfältigen Ökosystemleistungen sind für unser Überleben unverzichtbar: Sie sind Lebensräume für Tiere und Pflanzen, speichern Kohlenstoff und stabilisieren das Klima, spenden Trinkwasser, Kühlung und saubere Luft, schützen vor Hochwasser und Erosion, bieten Raum für Freizeit und Erholung und liefern den wertvollen und nachwachsenden Rohstoff Holz.
Entscheidend für die ökologische Lenkungswirkung eines Honorierungssystems ist, dass ökologisch wertvolle Erhaltungszustände in Wirtschaftswäldern und nicht Maßnahmen honoriert werden, wie ein hoher Anteil von alten Bäumen, von naturnahen Waldflächen mit heimischen Laubbaumarten, von Biotopbäumen und von Totholz, ein hoher Holzvorrat sowie natürliche Verjüngung mit heimischen Laubbaumarten und Tanne. Dadurch können auch jene Waldbesitzende profitieren, die ihre Wälder bereits seit Jahren schonend bewirtschaften oder diese hin zu naturnahen Laubwäldern entwickelt haben. Wichtig ist zudem, dass Waldbesitzende für die Ausweisung von Naturwäldern (dauerhaft ohne forstliche Nutzung) finanziellen Ausgleich erhalten können als Einmalzahlung. Die Förderung sollte einzelbestandsweise erfolgen und nicht pauschal für einen Betrieb. Damit scheidet eine Zertifizierung nach FSC oder PEFC als Förderkriterium aus.
BUND / 15.11.2021