Die Europäische Kommission hat Mittwoch ihren Vorschlag zu den Fangmengen für Fischbestände im Atlantik, Kattegat und Skagerrak veröffentlicht. Auf dieser Grundlage werden die für Fischerei zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Staaten am 13. und 14. Dezember 2021 die endgültigen Fangmöglichkeiten für das kommende Jahr verabschieden. Basierend auf Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) schlägt die Kommission für vier Bestände eine Senkung um mehr als 20 Prozentvor, und zwar für Seezunge in der Biskaya und westlich von Irland, Kaisergranat im Skagerrak und Kattegat sowie Kabeljau im Kattegat. Für vier Bestände können die Fangquoten angehoben werden.
Für das Kattegat schlägt die Kommission zudem vor, das Verbot der gezielten Kabeljaufischerei aufrechtzuerhalten und die Beifangquote beizubehalten. Damit soll verhindert werden, dass die nachhaltige Fischerei auf Kaisergranat in diesem Gebiet eingestellt werden muss (der sogenannte Choke-Effekt). Zu diesem Zweck wird auch die Selektivität der Fanggeräte erhöht.
Der Kommissionsvorschlag umfasst 23 zulässige Gesamtfangmengen (TACs) für Fischereien, die ausschließlich von der EU bewirtschaftete Bestände in den EU-Gewässern des Atlantischen Ozeans, des Kattegats und des Skagerraks befischen. Er wird nach Abschluss der Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen sowie nach der Beschlussfassung der regionalen Fischereiorganisationen aktualisiert.
Dazu erklärte Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei: „Der heutige Vorschlag ist ein wichtiger Schritt für die Erhaltung eines gesunden Ökosystems und eines rentablen Fischereisektors. Die Kommission ist entschlossen, verantwortungsvolle Fangbeschränkungen im Einklang mit vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnissen festzusetzen. In der Biodiversitätsstrategie wird eindeutig festgestellt, dass wir auf die Flora und Fauna der Ozeane angewiesen sind. Das Prinzip der Nachhaltigkeit muss überall angewendet werden. Nach diesem Grundsatz handeln wir.“
Auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) schlägt die Kommission für vier Bestände eine Begrenzung um mehr als minus 20 Prozent vor: Seezunge in der Biskaya, Seezunge westlich von Irland, Kaisergranat im Skagerrak und Kattegat sowie Kabeljau im Kattegat. Für das Kattegat schlägt die Kommission vor, das Verbot der gezielten Kabeljaufischerei aufrechtzuerhalten und die Beifangquote beizubehalten. Die Kommission schlägt eine Erhöhung für fünf Bestände vor, nämlich Scholle im Kattegat, Seezunge im Kattegat und Skagerrak, Butte in den iberischen Gewässern, Seeteufel in der Kantabrischen See und Kaisergranat in Teilen der südlichen Biskaya.
Der Vorschlag orientiert sich stark an den wissenschaftlichen Gutachten. So werden sämtliche TACs (9 Bestände), für die Gutachten über den höchstmöglichen Dauerertrag (maximum sustainable yield, MSY) vorliegen, auf MSY-Niveau festgesetzt.
Weitere Einzelheiten des Vorschlags
Vier TACs werden von einzelnen Mitgliedstaaten festgesetzt (Garnelen aus Französisch-Guyana von Frankreich, zwei Stöckerbestände von Portugal und ein Stöckerbestand von Spanien). Die wissenschaftlichen Gutachten für vier weitere Bestände stehen noch aus (zwei Sardellenbestände und zwei Kaisergranatbestände), während die TAC für einen Sardellenbestand (Sardelle in den iberischen Gewässern) bereits bis Juni 2022 festgesetzt wurde.
Der heutige Vorschlag gilt auch für die TACs, die gemeinsam mit Drittländern wie dem Vereinigten Königreich und Norwegen oder durch regionale Fischereiorganisationen (RFO) festgesetzt werden. Die internationalen Konsultationen für diese Bestände sind noch nicht abgeschlossen, weshalb die jeweiligen TACs bis zum Abschluss der Verhandlungen vorläufig (als „pm“ oder „pro memoria“) festgesetzt werden.
Hintergrund
Bei den Fangmöglichkeiten oder zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) handelt es sich um Quoten, die für die meisten kommerziell genutzten Fischbestände in Europa festgesetzt werden, damit sie gesund bleiben oder sich besser erholen können. Zugleich soll so auch sichergestellt werden, dass die Fischerinnen und Fischer in der EU gesunde Fischbestände als ihre Lebensgrundlage nutzen können. Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sind die EU-Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet, Fischbestände auf nachhaltigem Niveau zu bewirtschaften.
Die nachhaltige Fischerei hat in der EU erhebliche Fortschritte gemacht: Im Jahr 2020 wurden 62 der 78 TACs auf einem Niveau festgesetzt, das eine tragfähige Zukunft sowohl für die Biomasse der Fischbestände als auch für die Fischerinnen und Fischer, die auf sie angewiesen sind, ermöglicht. Im Jahr 2009 waren es noch nur 5 von 35 TACs.
Der Vorschlag der Kommission beruht auf wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES). Für Bestände mit einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung schlägt die Kommission Fangmengen vor, die mit den MSY-Gutachten in Einklang stehen. Für Bestände, für die weniger Daten vorliegen, stützt sich der Vorschlag der Kommission auf Gutachten im Rahmen des Vorsorgeansatzes. Wenn der ICES Nullfänge empfiehlt, schlägt die Kommission entweder eine geringe Fangquote für die wissenschaftliche Fischerei vor, um eine kontinuierliche Datenerhebung zu gewährleisten, oder beschränkt die Fischerei auf Beifänge des jeweiligen Bestandes. In Einklang mit den Bestimmungen der GFP und den geltenden mehrjährigen Bewirtschaftungsplänen kann dadurch eine obligatorische Einstellung der Fischereitätigkeit vermieden werden, sodass Fischerinnen und Fischer gesunde Bestände weiterhin befischen können.
Die Interessenträger wurden auf der Grundlage der jährlichen Mitteilung der Kommission „Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU: Sachstand und Orientierungslinien für 2022“ konsultiert.
EU-Kommission Vertretung in Deutschland / 03.11.2021
Foto: EU-Kommission Vertretung in Deutschland