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RSF und Investigativjournalisten klagen gegen Reform des Verfassungsschutzrechts

Verfassungsschutzrecht

Reporter ohne Grenzen (RSF)

Gemeinsam mit renommierten Investigativjournalistinnen und -journalisten und dem Whistleblower-Netzwerk klagt Reporter ohne Grenzen (RSF) gegen die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste zur digitalen Überwachung ihrer beruflichen Kommunikation. Ziel der vorbeugenden Unterlassungsklagen vor verschiedenen Verwaltungsgerichten ist es, ein Verbot des Einsatzes von Staatstrojanern durch den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt (BfV) sowie die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) und den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) gegen unverdächtige Nebenbetroffene zu erwirken.

Über die genauen Hintergründe der Klagen berichten RSF-Geschäftsführer Christian Mihr, Lisa Dittmer, RSF-Referentin für Internetfreiheit, Rechtsanwalt Niko Härting, Thomas Kastning, Geschäftsführer des Whistleblower-Netzwerks und beteiligte Investigativjournalistinnen und -journalisten am Donnerstag, 28. Oktober, in der RSF-Geschäftsstelle in Berlin. Mit auf dem Podium sitzen RSF-Vorstandsmitglied Martin Kaul, der als Investigativjournalist für WDR Investigativ und die Recherchekooperation von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung tätig ist, und Christian Fuchs, der für die Zeit arbeitet. Ebenfalls anwesend sein wird Christina Schmidt, die ebenfalls für die Zeit tätig ist. Kaul, Fuchs und Schmidt recherchieren seit Jahren zu rechtsextremen Netzwerken und stehen dazu regelmäßig mit Personen aus dem Beobachtungsfeld von Verfassungsschutz und BAMAD in Kontakt.

Schwerwiegender Eingriff in das Redaktionsgeheimnis

Mit der Reform des Verfassungsschutzrechts räumte der Deutsche Bundestag im Juni 2021 erstmals allen Nachrichtendiensten die Möglichkeit ein, mittels Spähsoftware in Smartphones und Computer einzudringen und verschlüsselte Nachrichten und Telefonate via Signal, WhatsApp und Co. mitzuschneiden. Auch Journalistinnen und Journalisten und andere Unbeteiligte können Ziele solcher Überwachungsmaßnahmen werden, wenn sie mit nachrichtendienstlich relevanten Personen in Kontakt treten. Die Klägerinnen und Kläger sehen darin einen schwerwiegenden Eingriff in das Redaktionsgeheimnis und eine Gefahr für investigative Recherchen in Deutschland.

„Dieses Gesetz ist auch ein Angriff auf den Informantenschutz im digitalen Raum“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Was auf den ersten Blick aussieht wie eine Nebensächlichkeit, kann große Konsequenzen für investigativ arbeitende Journalistinnen und Journalisten haben. Einmal mehr ziehen wir gegen ein Gesetz vor Gericht, das Sachverständige für verfassungswidrig erklärt haben und das dennoch übereilt und ohne Rücksicht auf die Folgen für den Journalismus und die Pressefreiheit in Deutschland verabschiedet wurde.“

Reporter ohne Grenzen (RSF) / 26.10.2021

Logo: Reporter ohne Grenzen (RSF)

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