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Gefährdungslage im Cyberraum ange-spannt bis kritisch

BSI-Lagebericht

Bundesinnenminister Seehofer und BSI-Präsident Schönbohm stellen Lagebericht zu IT-Sicherheit in Deutschland 2021 vor

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute gemeinsam mit dem Präsi-denten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, den aktuellen Bericht zur Lage der IT-Sicherheit vorgestellt.

Der Bericht zeigt, dass die derzeitige Cyber-Bedrohungslage angespannt bis kritisch ist. Cyberangriffe haben im Berichtszeitraum (1.6.2020 – 31.5.2021) weiter zugenommen. Die Angriffsmethoden entwickeln sich schnell weiter und auch die Anzahl an Schadprogramm-Varianten hat deutlich zugenommen. So wurden im letzten Jahr 144 Millionen neue Schadprogramm-Varianten festgestellt – ein Zuwachs von 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer: „Die Gefährdungslage im Cyberraum ist hoch. Wir müssen davon ausgehen, dass dies dauerhaft so bleibt oder sogar zunehmen wird. Wir haben die letzten Jahre deshalb genutzt, um die Cybersicherheit in unserem Land massiv zu stärken. Wir haben das BSI mit über 700 neuen Stellen in dieser Legislaturperiode fast verdoppelt. Mit seiner Arbeit sorgt das BSI dafür, dass die IT-Sicherheit ein Wettbewerbsvorteil für Deutschland wird.“

BSI-Präsident Arne Schönbohm: „Im Bereich der Informationssicherheit ha-ben wir – zumindest in Teilbereichen – Alarmstufe Rot. Der neue Lagebericht des BSI zeigt deutlich wie nie: Informationssicherheit ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige Digitalisierung.“

Der Berichtszeitraum war geprägt von einer spürbaren Ausweitung cyberkrimineller Erpressungsmethoden und Angriffen auf für die Gesellschaft elementare Bereiche, wie die Stromversorgung und das Gesundheitswesen. Die Verlagerung von Geschäftsprozessen in den digitalen Raum während der Corona-Pandemie hat zudem die Angriffsfläche für Cyberangriffe weiter erhöht.

Mit dem Beschluss der Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021 durch das Kabinett im September 2021 und dem Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 im Mai 2021, wurden in dieser Legislaturperiode zwei bedeu-tende Meilensteine für mehr Sicherheit im Cyberraum gesetzt. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurde das BSI als Deutschlands zentrale Cybersicher-heitsbehörde gestärkt. Das BSI hat nun Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und bei der Abwehr von Cyberangriffen.

Außerdem wird Ende 2021 das einheitliche IT-Sicherheitskennzeichen eingeführt, das die Sicherheitsfunktionen von IT-Produkten für Bürgerinnen und Bürger erstmals auf einen Blick sichtbar und nachvollziehbar macht.

BMI / 21.10.2021

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