Fischfressende Vögel wie der Kormoran sind Fischereibetrieben seit langem ein Dorn im Auge. Oft kommt es daher zu Konflikten mit dem Artenschutz. Mit der „Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakultur“ hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) jetzt die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Schäden finanziell ausgeglichen und die Existenzen der Fischereibetriebe somit gesichert werden können.
Ralf Schulte, NABU-Fachbereichsleiter Naturschutzpolitik, begrüßt die Initiative des BMEL: „Die Richtlinie unterstreicht die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für erhebliche wirtschaftliche Schäden, die von geschützten Arten verursacht werden.“ Wenig Verständnis zeigt der NABU jedoch für das Festhalten an Vergrämungsabschüssen. Schulte: „Man darf von Fischereibetrieben erwarten, dass sie andere Maßnahmen zur Schadensvorbeugung treffen. Wenn die Gesellschaft den Betrieben die Ertragsausfälle erstattet, gibt es keinen Grund mehr für den Abschuss von Kormoran und Co. Hier sind nun die Länder gefragt, ihre Kormoranverordnungen entsprechend anzupassen, beziehungsweise auslaufen zu lassen.“
NABU / 18.10.2021