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Apothekerschaft fordert neue Ausbildungsordnung für Apotheker

Deutscher Apothekertag

Deutscher Apothekertag, DAT 22-23 September 2021

Apothekerinnen und Apotheker fordern eine Aktualisierung der derzeitig gültigen Approbationsordnung aus dem Jahr 2001. Das beschloss gestern Abend die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker beim Deutschen Apothekertag mit großer Mehrheit. „Wir fordern den Gesetzgeber auf, in der neuen Legislaturperiode die Ausbildung zum Apotheker zu novellieren. Nur so können wir uns nachhaltig an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anpassen und den aktuellen wie künftigen Anforderungen an den Apothekerberuf gerecht werden“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Die Novellierung ist dringend nötig. Die Studierenden müssen aber in Zukunft mindestens so intensiv betreut werden wie bisher. Wir brauchen zukünftig auch mehr Absolventen des Pharmaziestudiums, denn der Apothekerberuf gehört seit Jahren zu den ‚Mangelberufen‘.“ Die Approbationsordnung wird vom Bundesgesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundesrats auf Basis der Bundes-Apothekerordnung erlassen.

Die pharmazeutische Beratung der Patientinnen und Patienten nimmt einen immer größeren Stellenwert ein und wird durch die zunehmende Komplexität der Arzneimitteltherapie immer anspruchsvoller. Das Ziel ist dabei, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) weiter zu erhöhen. Auch bei anderen pharmazeutischen Aufgaben haben sich in den letzten 20 Jahren die Anforderungen an die Apotheker und Apothekerinnen so deutlich geändert, dass sich dies in der Ausbildung wiederspiegeln muss.

Benkert: „Die Bundesapothekerkammer hat einen ‚Runden Tisch‘ initiiert. Mit dabei sind die Professorinnen und Professoren der pharmazeutischen Hochschulen, die Berufsfachverbände der Apothekerinnen und Apotheker sowie der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland. Unser Ziel ist, dem Bundesministerium für Gesundheit einen gemeinsamen Vorschlag aus den eigenen Reihen für die Novellierung der Ausbildung vorzulegen, der Grundlage für die entsprechende Verordnung sein soll.“

Die derzeitige Struktur der Ausbildung soll unbedingt erhalten bleiben: Auf das Universitätsstudium mit zwei Staatsexamina folgt eine einjährige praktische Ausbildung mit dem dritten Staatsexamen.

ABDA / 23.09.2021

Foto: ABDA / Hinz

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