Um Innovationen voranzutreiben, sind Experimentierräume, sogenannte Reallabore, ein wichtiges Instrument. Das Bundeswirtschaftsministerium hat diesen Ansatz über die Legislaturperiode mit zahlreichen Maßnahmen vorangebracht und nun einen Konzeptvorschlag für ein Reallabore-Gesetz vorgelegt. Ein solches Bundesgesetz soll neue Reallabore in wichtigen Zukunftsbereichen ermöglichen und einheitliche und attraktive Rahmenbedingungen schaffen. Die Wirtschaftsministerkonferenz hatte die Bundesregierung im Juni um die Erarbeitung eines solchen Rahmens gebeten.
Thomas Jarzombek, Beauftragter für Digitale Wirtschaft und Start-ups und Koordinator für Luft- und Raumfahrt:
„Mit Reallaboren können Unternehmen Zukunftstechnologien schon heute in die Anwendung bringen. Experimentierklauseln in Gesetzen und Verordnungen machen es dazu möglich, für die Erprobung von allgemeinen Vorgaben abweichen.
Leider gibt es bislang viel zu wenige solcher Klauseln – und dort, wo es sie gibt, fehlen einheitliche Standards. Wir müssen noch viel mehr als bisher klare Perspektiven dafür schaffen, wie Unternehmen ihre Innovationen nach einem erfolgreichen Reallabor nahtlos in den Regelbetrieb überführen und skalieren können. Das ist ein wichtiger Punkt, den wir mit dem vorgeschlagenen Konzept für ein Reallabore-Gesetz aufgreifen wollen. Zudem brauchen wir einen One-Stop-Shop für Reallabore – eine zentrale Kontaktstelle, die Unternehmen berät, Verbindungen zu Behörden herstellt und Vorschläge für neue Reallabore sammelt.“
Durch die Erprobung im realen Umfeld kann auch der Gesetzgeber schon im frühen Stadium über die Wirkungen der Innovationen lernen, um die Gesetze so weiterzuentwickeln, dass Zukunft in Deutschland nicht nur gedacht, sondern auch gemacht wird. Daher hat das Bundeswirtschaftsministerium einen entsprechenden Konzeptvorschlag für ein Reallabore-Gesetz entwickelt.
Das Konzept für ein solches Gesetz hat drei Schwerpunkte:
Erstens übergreifende Standards für Reallabore und Experimentierklauseln definieren und gesetzlich verankern. Diese Standards sollen Unternehmen, Forschungsinstituten und Kommunen attraktive Bedingungen bieten und gleichzeitig regulatorisches Lernen fördern. Sie sichern Transparenz, einen gleichberechtigten Zugang zu Reallaboren und eine fundierte Evaluierung. Durch transparente und gleichzeitig flexible Befristungsregelungen sowie durch klare Perspektiven für eine mögliche Überführung in den Regelbetrieb schaffen sie Planungs- und Investitionssicherheit.
Zweitens: Zur praktischen Umsetzung dieser Standards soll ein solches Gesetz neue Reallabore in konkreten digitalen Innovationsbereichen ermöglichen. Potenzielle Anwendungsfelder sind beispielsweise datengetriebene KI-Anwendungen im Bereich moderner Mobilität oder Industrie 4.0, innovative digitale Identifizierungsverfahren (z.B. für den digitalen Führerschein) sowie digitale Rechtsdienstleistungen und -verfahren.
Drittens sollen auch bereits bestehende Experimentierklauseln überprüft werden, inwieweit diese überarbeitet und verbessert werden können.
Ergänzt werden sollte das Reallabore-Gesetz durch einen One-Stop-Shop für Reallabore als zentralen Ansprechpartner sowie durch einen verbindlichen Experimentierklausel-Check im Gesetzgebungsprozess der Bundesregierung.
Beispiele für in dieser Legislatur prämierte Reallabore und Aktivitäten:
Seit Dezember 2018 setzt das BMWi in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts der Bundesregierung die Reallabore-Strategie um. In dem Rahmen wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Reallabore verbessert und die Reallabore werden durch Informations- und Vernetzungsangebote (z.B. „Handbuch Reallabore“, „Netzwerk Reallabore“) unterstützt. Dabei verleiht das BMWi in einem Wettbewerb den „Innovationspreis-Reallabore“. Hier wurden folgende neun Innovationspreis-Sieger ausgewählt:
www.innovationspreis-reallabore.de
Herausragende Beispiele für Reallabore sind etwa der automatisierte Bus in Osnabrück „Hub Chain“ oder der Drohnen-Transport von Gewebeproben in Hamburg („Medifly“).
BMWi / 03.09.2021