Das Bundeskabinett hat heute die von der Bundesregierung entsandten Mitglieder für den Stiftungsrat der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte berufen. Für die Amtszeit von 2021 bis 2026 wurden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Kulturstaatsministerin Monika Grütters und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ministerialdirektorin Gabriele Nieradzik als Mitglieder benannt. Zu ihren jeweiligen Stellvertreterinnen berief die BKM Ministerialdirektorin Maria Bering und das BMJV Ministerialdirigentin Jutta Kemper. Als Sachverständige vorgesehen sind der ehemalige Regierende Bürgermeister Berlins, Eberhard Diepgen, und der Politikwissenschaftler Oliver Schmolke sowie stellvertretend die Historikerin und Journalistin Jacqueline Boysen und die Historikerin und Professorin Christina Morina.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters: „In allen Regionen Deutschlands gibt es authentische Orte, die an die wechselvolle Geschichte der Demokratie in Deutschlands erinnern. Mit der neuen Bundesstiftung wollen wir die Bedeutung dieser Orte für unsere demokratische Entwicklung noch stärker als bisher ins öffentliche Bewusstsein rücken und damit sowohl die Kräfte der Zivilgesellschaft als auch die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie stärken. Der heutige Kabinettsbeschluss ist für die Arbeit der Stiftung ein wichtiger Meilenstein, so dass sie nun in Kürze ihre Arbeit aufnehmen kann.“
Der Stiftungsrat wird aus 14 Mitgliedern bestehen. Davon werden vier Mitglieder von der Bundesregierung (jeweils eines auf Vorschlag der BKM und des BMVJ sowie zwei Sachverständige), vier Mitglieder vom Deutschen Bundestag sowie weitere zwei von den Ländern entsandt. Weitere Mitglieder sind jeweils die Präsidentin oder der Präsident der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM), der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (HdG), der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und die oder der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung.
Das Gesetz zur Errichtung der Stiftung „Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ wurde am 9. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat am 23. Juli 2021 in Kraft. Die neue Bundesstiftung mit Sitz in Frankfurt am Main wird im kommenden Jahr mit bis zu drei Millionen Euro gefördert.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) / 25.08.2021
Screenshot: AG Orte der Demokratiegeschichte