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Bundeskabinett bestellt Sonderbeauftragten der Bundesregierung für den Ukraine-Gastransit

Ukraine-Gastransit

„Gemeinsamen Erklärung der Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschlands zur Unterstützung der Ukraine, der europäischen Energiesicherheit und unserer Klimaziele“

Die Bundesregierung hat heute Herrn Georg Graf Waldersee erneut zum Sonderbeauftragten der Bundesregierung für den Ukraine-Gastransit bestellt.

Mit der am 21. Juli 2021 getroffenen „Gemeinsamen Erklärung der Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschlands zur Unterstützung der Ukraine, der europäischen Energiesicherheit und unserer Klimaziele“ hat sich Deutschland verpflichtet, einen Sonderbeauftragten zu ernennen. Bereits 2019 hatte die Bundesregierung die trilateralen Gespräche zwischen der Europäischen Kommission, Russland und der Ukraine zur Fortführung des russischen Gastransits über die Ukraine mit Herrn Georg Graf Waldersee als Sonderbeauftragtem für den Ukraine-Gastransit begleitet.

Mit der heute erfolgten erneuten Bestellung von Herrn Georg Graf Waldersee als Sonderbeauftragten wird sich die Bundesregierung für die Verlängerung des Gastransitabkommens der Ukraine mit Russland um bis zu zehn Jahre einsetzen, um den Gastransit über die Ukraine auch nach Auslaufen des derzeitigen Transitvertrages am 31. Dezember 2024 zu sichern.

Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für den Ukraine-Gastransit soll dabei auf beiden Seiten und auch gegenüber der Europäischen Kommission, den USA und ggf. Drittländern vermitteln und beratend tätig werden, um eine Verlängerung des Gastransitvertrages zu erreichen, der den Interessen aller Seiten gerecht wird. Seine Aufgaben umfassen in Absprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Auswärtigem Amt u.a. die Wahrnehmung bilateraler Gespräche, die Auslotung von Kompromisslinien und die Beteiligung von Drittstaaten.

Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für den Ukraine-Gastransit ist organisatorisch dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angegliedert und wird eng mit dem Auswärtigen Amt zusammenarbeiten.

BMWi / 18.08.2021

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