Birte Meyerhoff wurde 1971 in Walsrode geboren. Sie trat 1999 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. 2002 wurde sie zur Richterin am Amtsgericht ernannt. 2008 wechselte sie als Vollzugsleiterin in die Teilanstalt für Jugendarrest der JVA Hahnöfersand. Die Ernennung zur Richterin am Hanseatischen Oberlandesgericht erfolgte 2010. Bis 2013 war sie dort in einem Zivilsenat mit einer Spezialzuständigkeit für den gewerblichen Rechtsschutz tätig. Beim Amtsgericht leitet sie seit 2013 das Jugendgericht und ist Vorsitzende von Spruchabteilungen im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht sowie einer Haft-, Ermittlungs- und Vernehmungsabteilung. Daneben war sie mehrere Jahre lang Vorsitzende der Öffentlichen Rechtsauskunft und ist unter anderem Beiratsmitglied des Projektes „Justizvollzug 2020“.
Justizsenatorin Anna Gallina: „Ich freue mich über die Wahl von Birte Meyerhoff. Sie ist die Richtige für dieses Amt. Sie ist eine erfahrene Richterin, fachlich und persönlich bestens qualifiziert und deshalb hervorragend geeignet. Als Leiterin des Jugendgerichtes ist sie Führungsverantwortung innerhalb eines Gerichts gewohnt und sammelte auch schon außerhalb der Gerichte Erfahrungen als Personalverantwortliche. Sie stellte ihre Leistungsbereitschaft in vielfältiger Weise unter Beweis: Sie wirkt in wichtigen Projekten der Justiz mit und engagiert sich in besonderer Weise in der Referendarausbildung. Ich wünsche ihr für das neue Amt alles Gute.“
Das Landgericht Hamburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und das einzige Landgericht im Bezirk des in Hamburg ansässigen Hanseatischen Oberlandesgerichts. Zurzeit ist das Gericht mit ca. 250 Richterinnen und Richtern sowie 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtrichterlichen Bereich besetzt und damit das zweitgrößte Landgericht Deutschlands.
Hintergrund
In Hamburg werden Berufsrichterinnen und Berufsrichter vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richterinnen und Richter. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreterinnen und -vertretern, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richterinnen und Richtern und zwei Rechtsanwältinnen und -anwälten. Er beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz / 11.08.2021
Foto: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz / © B. Joensson