Die Europäische Kommission hat Freitag einen aktualisierten Leitfaden für die Bereitstellung von humanitärer Hilfe während der COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Die Ergänzungen betreffen Länder und Gebiete auf der ganzen Welt, die restriktiven Maßnahmen (Sanktionen) der EU unterliegen. Dadurch sollen die Aktivitäten der humanitären Akteure in diesen Gebieten sowie die Weiterleitung von Ausrüstung und Hilfe zur Bewältigung der Pandemie erleichtert werden.
Ein neues Kapitel über Sanktionen zur Terrorismusbekämpfung enthält praktische Hinweise zur Einhaltung der EU-Sanktionen bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, insbesondere medizinischer Hilfe. Der Zusatz baut auf den bestehenden Kapiteln zu Syrien, Iran, Venezuela und Nicaragua auf.
Hintergrund
Restriktive Maßnahmen (Sanktionen) sind ein wichtiges Instrument der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU, mit dem die EU bei Bedarf eingreifen kann, um Konflikte zu verhindern oder auf entstehende oder aktuelle Krisen zu reagieren. Trotz ihrer umgangssprachlichen Bezeichnung „Sanktionen“ haben die restriktiven Maßnahmen der EU keinen Strafcharakter. Sie sollen eine Änderung der Politik oder der Aktivitäten bewirken, indem sie auf Nicht-EU-Länder sowie auf Einrichtungen und Einzelpersonen abzielen, die für das fragliche schädliche Verhalten verantwortlich sind.
Die EU hat derzeit etwa 40 verschiedene Sanktionsregelungen eingeführt.
EU-Komission / 13.08.2021