Die Europäische Kommission hat Freitag beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative „ReturnthePlastics“ zu registrieren. Die Organisatoren der Bürgerinitiative fordern die Kommission auf, einen Rechtsakt zur Einführung eines EU-weiten Pfandsystems für das Recycling von Kunststoffflaschen vorzuschlagen. Nach Auffassung der Kommission hat die Initiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ist somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, um
- ein EU-weites Pfandsystem für das Recycling von Kunststoffflaschen einzuführen,
- Anreize zu schaffen, damit alle EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Supermärkte (bzw. Supermarktketten), die Plastikflaschen verkaufen, Leergutautomaten für das Recycling von Kunststoffflaschen aufstellen, die vom Verbraucher gekauft und verwendet wurden, und
- eine Kunststoffabgabe für das Recycling- und Pfandsystem der Flaschen durch die Hersteller (im Einklang mit dem Verursacherprinzip) einzurichten.
Die nächsten Schritte
Nach der heutigen Registrierung können die Organisatoren mit der Sammlung von Unterschriften beginnen. Wenn eine europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative, eine Art Bürgerbegehren auf EU-Ebene, wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt.
Zulässigkeitsvoraussetzungen: Die geplante Maßnahme darf erstens nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, sie darf zweitens nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein, und sie darf drittens nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
Bislang sind bei der Kommission 106 Anträge auf Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative eingegangen, von denen 82 zulässig waren und somit registriert werden konnten.
EU-Kommission / 13.08.2021