Nach der seit heute geltenden neu gefassten Corona-Einreiseverordnung des Bundes müssen alle Einreisende ab zwölf Jahren bei der Einreise über einen negativen Testnachweis verfügen, unabhängig davon, ob sie auf dem Land- oder dem Luftweg einreisen. Ausgenommen sind Genesene und vollständig Geimpfte. Wer aus einem Virusvarianten-Gebiet einreist, muss auch bei vollständiger Impfung oder Genesung einen negativen Test vorweisen können. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte an: „Die Bayerische Grenzpolizei wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizei Reiserückkehrer aus dem Ausland im Rahmen der stichprobenartigen Schleierfahndung kontrollieren, um die Einhaltung der verschärften Regeln zu überprüfen. Dabei werden die bayerischen Grenzpolizisten von der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt.“ Der Minister appellierte: „Halten Sie sich an die Vorgaben und führen Sie einen entsprechenden Nachweis bei Einreise mit sich. Wir müssen alles unternehmen, um die Eintragung zusätzlicher Infektionen möglichst gering zu halten.“ Zusätzlich warnte Herrmann: „Jeder, der gegen die Corona-Schutzmaßnahmen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen!“
Wie Herrmann erläuterte, sind ausgenommen von der Verschärfung der Reiseregeln Kinder unter zwölf Jahren. Weiterhin müssen zusätzlich Einreisende, die aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten einreisen, noch vor der Einreise nach Deutschland die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) ausfüllen (www.einreiseanmeldung.de).
STMI Bayern / 01.08.2021