Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) wie erwartet bestätigt: Cum-Ex-Geschäfte waren strafbare Steuerhinterziehung. Zugleich bestätigte der BGH, dass die Vorteile erschlichener Steueranrechnungen in Millionenhöhe zurückzuzahlen sind. Zum Hintergrund: 2020 hatte das Landgericht Bonn gegen zwei frühere Londoner Börsenhändler Strafen wegen Steuerhinterziehung angeordnet. Zudem wurde gegen das Bankhaus Warburg die Einziehung von 176 Millionen Euro beschlossen. Der BGH bekräftigte das Urteil des LG Bonn.
Dazu erklärt Prof. Dr. Götz Wiese, Sprecher der CDU-Fraktion im Hamburger Untersuchungsausschuss Cum-Ex: „Rechtlich ist klar: Cum-Ex war von Anfang an strafbar. Politisch aber ist die Frage weiterhin offen: Warum hat die Hamburger Finanzverwaltung Cum-Ex-Steuerforderungen in Millionenhöhe nicht durchgesetzt? Wie konnte so etwas in Hamburg passieren, während überall sonst in Deutschland der Fiskus die Rückforderung betrieb? Fest steht bislang nur: Der damalige Bürgermeister Olaf Scholz und der damalige Finanzsenator Peter Tschentscher tragen dafür die rechtliche und politische Verantwortung. Die CDU-Fraktion wird entschlossen die Zeugenbefragung im zweiten Halbjahr 2021 fortsetzen, um Licht ins Dunkel des damaligen Scholz-Senats zu bringen.“
Cum-Ex-Urteil: Eine schallende Ohrfeige für die Warburg Bank
Der Bundesgerichtshof hat heute die Urteile des Landgerichts Bonn zur Frage der Steuerhinterziehung bei Cum-Ex-Geschäften u.a. der Hamburger Warburg Bank bestätigt. Die Gewinne der Warburg Bank aus diesen Geschäften in Höhe von 176 Millionen Euro sind nun auch rechtskräftig an das Finanzamt Hamburg zurückzuzahlen.
Dazu Farid Müller, Obmann im PUA Cum-Ex der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das ist eine schallende Ohrfeige für die Warburg Bank und ein guter Tag für Hamburgs Steuerzahler*innen. Ab heute ist höchstrichterlich entschieden, dass Warburg mit Vorsatz den Staat in Millionenhöhe betrogen hat. Die von Warburg gegenüber dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss dargestellte Opferrolle ist seit heute Geschichte. Opfer ist nicht die Warburg Bank, Opfer sind die ehrlichen Steuerzahler*innen, die um viele Millionen Euro geprellt wurden. Natürlich hätten sich die Verantwortlichen im Finanzamt für Großunternehmen ein solch deutliches Urteil schon früher gewünscht, denn noch immer ist unklar, warum sich Hamburg in 2016 und 2017 die Millionenbeträge nicht von Warburg zurückholen wollte. Dazu wird es am Freitag, dem 6. August, eine Befragung der Zeugin Petersen als damals zuständige Sachbearbeiterin für Warburg im Finanzamt geben.“
Bundesgerichtshof-Urteil zu Cum-Ex: Hamburger Finanzbehörde lag falsch
Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat die Schuld der Warburg-Bank bei den seit Jahren in Hamburg diskutierten Cum-Ex-Aktivitäten rechtskräftig festgestellt. Dazu Norbert Hackbusch, Obmann der Linksfraktion im Hamburger Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) „Cum-Ex“: „Steuerbetrug bleibt Steuerbetrug. Mit diesem Urteil ist auch klar: All die Aktivitäten des Finanzamtes und der Finanzbehörde Hamburg zugunsten der Warburg-Bank waren falsch. Damit liegt auf der Hand, was der PUA nun klären muss: Waren die Aktivitäten der Finanzbehörde in den Jahren 2016 bis 2020 reine Schusseligkeit oder gab es doch einen Einfluss zugunsten der verurteilten Warburg-Bank, damit die ihre gestohlenen Millionen behalten kann?“
CDU / Grüne / Die Linke Hamburg / 28.07.2021
Fotocollage: CDU -Die Linke Hamburg