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Hamburg zeigt sich solidarisch mit Menschen im Hochwassergebiet

Flutkatastrophe

Hilfsmaßnahmen für Flutopfer werden steuerlich begünstigt

Die Starkregenfälle und die damit verbundene Flutkatastrophe in den Ländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern haben massive Schäden angerichtet. Um die finanziellen Belastungen der Betroffenen abzumildern, hat Hamburg entschieden, dass Vereinfachungsregelungen der länderbezogenen Katastrophenerlasse, die die Opfer dieser Flutkatastrophe unterstützen, auch für Steuerpflichtige in Hamburg gelten.

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator: „Hamburgerinnen und Hamburger wissen, was es heißt, mit den Folgen eines Hochwassers umgehen zu müssen. Gerade deshalb stehen wir solidarisch zu den Menschen, die jetzt Hilfe benötigen. Unsere Finanzämter setzen ab sofort die Bestimmungen der Katastrophenerlasse der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westphalen, Sachsen und Bayern auch bei uns um. Unbillige Härten auch für Hamburger Steuerpflichtige werden mit diesen Erlassen vermieden. Aber vor allem werden Spenden an die Betroffenen steuerlich vereinfacht und begünstigt. Ein sehr guter Grund, weiterhin zu spenden und die Menschen vor Ort zu unterstützen, die gerade jetzt und noch auf lange Zeit Hilfe benötigen.“

Insbesondere folgende Erleichterungen werden ausgesprochen:

  • erleichterter Spendennachweis,
  • steuerbegünstigte Zuwendungen,
  • erleichterte Darlegung der Hilfsbedürftigkeit der geschädigten Personen,
  • steuerfreie Arbeitgeberzahlungen und Sachzuwendungen an betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • mögliche Arbeitslohnspende,
  • Sonderregelungen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für in den betroffenen Gebieten belegene Objekte,
  • weitere umsatzsteuerliche und schenkungsteuerliche Erleichterungen.

Finanzbehörde / 30.07.2021

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