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Kommission genehmigt deutsche Unterstützungsmaßnahme für den Fischereisektor

Brexit:

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zur Wettbewerbspolitik unter der Nummer SA.63536 zugänglich gemacht.

Die Europäische Kommission hat Donnerstag nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Beihilfe in Höhe von 5 Mio. Euro genehmigt, um den vom Brexit betroffenen Fischereisektor zu unterstützen. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist der Sektor von Quotenkürzungen betroffen, die im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich festgelegt sind. Die Beihilfe soll einen geordneten Übergang nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU erleichtern.

Die Regelung kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2021 aufgrund des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) einen Einkommensverlust von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Einkommen im selben Zeitraum zwischen den Jahren 2018-2020 erlitten haben. Die Entschädigung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Tagespauschale je Schiffsgröße, nach Abzug der aus anderen Quellen erhaltenen Entschädigung, gewährt. Die Entschädigung wird pro Tag bewilligt, an dem ein Schiff zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2021 nicht fischen konnte. Die Maßnahme wird aus dem deutschen Staatshaushalt vorfinanziert, wobei eine spätere Erstattung aus der künftigen Brexit-Anpassungsreserve (BAR) vorgesehen ist.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere den Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor geprüft, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete zu fördern. Die Kommission stellte fest, dass die Beihilfe die Nachhaltigkeit des Fischereisektors und seine Fähigkeit zur Anpassung an neue Fischerei- und Marktchancen, die sich aus den neuen Beziehungen zum Vereinigten Königreich ergeben, verbessert. Daher unterstützt die Beihilfe die Entwicklung dieses Sektors und trägt zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik bei.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Beihilfe eine geeignete Form der Unterstützung darstellt, um einen geordneten Übergang nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zu erleichtern. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Die heutige Entscheidung greift zwar nicht der Frage vor, ob die Fördermaßnahme letztlich für eine Finanzierung durch die Brexit-Anpassungsreserve in Frage kommt – dies wird nach Inkrafttreten der Brexit-Anpassungsreserve-Verordnung geprüft -, gibt Deutschland aber bereits jetzt die Rechtssicherheit, dass die Kommission die Maßnahme unabhängig von der endgültigen Finanzierungsquelle als mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ansieht.

EU-Kommission / 29.07.2021

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