Die Kommission hat Freitag ihren umfassenden Jahresbericht über die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit angenommen. Trotz pandemiebedingter Unterbrechungen war die Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten im Jahr 2020 enger als im Jahr zuvor. Die Kommission erhielt 255 Stellungnahmen von nationalen Parlamenten, neun davon waren mit Gründen versehene Stellungnahmen, in denen Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität geäußert wurden.
Die meisten Stellungnahmen betrafen nicht-legislative Initiativen der Kommission oder waren Initiativstellungnahmen, was die Bereitschaft einiger nationaler Parlamente zeigt, zukunftsweisenden politischen Input zu liefern. Die Mitglieder der Kommission hatten 2020 mehr Treffen mit nationalen Parlamenten als 2019 und nahmen dank der Möglichkeiten von Videokonferenzen in noch größerem Umfang als zuvor an interparlamentarischen Treffen teil, in Deutschland gab es 13 Besuche von Kommissionsmitgliedern beim Bundestag, ein Treffen mit dem Bundesrat.
Die Kommission unterstützte die nationalen Parlamente bei der Ausübung der Subsidiaritätskontrolle, indem sie bei der Berechnung der achtwöchigen Frist für die Einreichung von mit Gründen versehenen Stellungnahmen den Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr ausklammerte und sich flexibel zeigte, wenn die mit Gründen versehenen Stellungnahmen nach Ablauf dieser Prüfungsfrist eingingen. Damit wurde den möglichen praktischen Schwierigkeiten aufgrund der Pandemie Rechnung getragen.
Die Kommission legt jedes Jahr einen Bericht über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im Einklang mit den Verträgen vor.
EU-Kommission / 23.07.2021