EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius hat die vorläufige Einigung von Rat und Parlament Montag zur Änderung der Århus-Verordnung begrüßt. „Sie wird es der europäischen Zivilgesellschaft und einer breiteren Öffentlichkeit erlauben, Entscheidungen, die sich auf die Umwelt auswirken, besser zu kontrollieren“, sagte er. „Dies ist ein wichtiges Element der Gewaltenteilung im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit im Umweltbereich, um sicherzustellen, dass der europäische Grüne Deal einen dauerhaften Wandel bewirkt.“
Durch die beschlossene Änderung wird die Zivilgesellschaft die Organe der EU einfacher auffordern können, ihre Rechtsakte zu überprüfen, um so einen besseren Umweltschutz und wirksamere Klimaschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Nichtregierungsorganisationen im Umweltbereich und Einzelpersonen, deren Rechte verletzt wurden, können eine solche Kontrolle beantragen. Darüber hinaus können Mitglieder der Öffentlichkeit, die im öffentlichen Interesse gemeinsam handeln, eine Prüfung beantragen, wenn ein solcher Antrag von mindestens 4000 Europäerinnen und Europäern aus mindestens fünf Mitgliedstaaten unterstützt wird, wobei aus jedem dieser Mitgliedstaaten mindestens 250 Mitglieder der Öffentlichkeit vertreten sein müssen.
Das wird die Offenheit, Rechenschaftslegung und Kohärenz der Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der Union verbessern und das Ziel der Kommission unterstützen, die Zivilgesellschaft eng in die Umsetzung des europäischen Grünen Deals einzubeziehen.
Nach der politischen Einigung über die wichtigsten Änderungen muss die überarbeitete Århus-Verordnung nun vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt und angenommen werden, bevor sie in Kraft treten kann.
Hintergrund
Mit dem von der Kommission vorgelegten Vorschlag wird die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 geändert, die 2006 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen wurde, als die EU Vertragspartei des Übereinkommens von Århus wurde.
Mit dem Übereinkommen von Århus sollen drei wichtige Aspekte der umweltpolitischen Steuerung gewährleistet werden: der Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
EU-Kommission / 13.07.2021