Für die Reglementierung von sieben freiberuflichen Unternehmensdienstleistungen hat die EU-Kommission ihre Reformempfehlungen aktualisiert und Freitag vorgestellt. Ziel ist es, Hindernisse im Binnenmarkt abzubauen und Wachstum, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen voranzutreiben. Die Empfehlungen betreffen Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Buchprüfer, Patentanwälte, Immobilienmakler und Fremdenführer. Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton erklärte: „Die heutigen Empfehlungen geben den Mitgliedstaaten neue Impulse zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz unseres Binnenmarkts für Dienstleistungen. Dies trägt auch zur Erholung nach der COVID-19-Krise bei. Da wir in den vergangenen vier Jahren nur begrenzt vorangekommen sind, müssen wir einen Gang höher schalten. Die Europäische Kommission steht bereit, um die Mitgliedstaaten bei diesem Prozess zu unterstützen.“
Auf Unternehmensdienstleistungen, von denen viele reglementierte freiberufliche Dienstleistungen sind, entfallen rund 13 Prozent der Wertschöpfung und rund 14 Prozent der Beschäftigung in der EU. Diese Wirtschaftszweige erbringen Vorleistungen für sämtliche industriellen Ökosysteme und spielen in der europäischen Wirtschaft eine wesentliche Rolle. Dies bedeutet, dass ein gut funktionierender Sektor freiberuflicher Dienstleistungen eine wichtige Quelle für Wirtschaftswachstum und Wohlstand sein kann. Das reibungslose Funktionieren dieses Bereichs wird für eine robuste wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise eine wichtige Rolle spielen.
Die aktualisierten Empfehlungen nehmen Bezug auf die sehr begrenzten Fortschritte, die die Mitgliedstaaten bei der Reform der Berufsreglementierung erzielt haben, seit 2017 die ursprünglichen Empfehlungen dazu veröffentlicht wurden. Nur wenige Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um unverhältnismäßige Regelungen zu beseitigen. Insgesamt entsprachen die Reformen den Empfehlungen der Kommission nur teilweise. In den meisten Mitgliedstaaten verbleibt erheblicher Spielraum für weitere regulatorische Verbesserungen.
Gezielte wirksame Strukturreformen in diesen Bereichen würden von der Pandemie besonders betroffenen industriellen Ökosystemen in Europa zugutekommen, indem ein offeneres Unternehmensumfeld geschaffen wird, durch das Auswahl, Preise und Verfügbarkeit von Dienstleistungen für Verbraucher und Industrie verbessert werden.
Die Empfehlungen konzentrieren sich auf sieben freiberufliche Unternehmensdienstleistungen mit hohem Wachstums-, Innovations- und Beschäftigungspotenzial: Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Buchprüfer, Patentanwälte, Immobilienmakler und Fremdenführer. Die Empfehlungen beziehen sich auf nationale Vorschriften, die den Zugang zu diesen Dienstleistungen und deren Ausübung regeln. Dabei werden beispielsweise große Tätigkeitsbereiche Fachleuten mit spezifischen Qualifikationen vorbehalten oder die zulässigen Arten von Unternehmensformen und Eigentumsstrukturen eingeschränkt. Diese Praktiken können den Wettbewerb sowie den Zugriff von Unternehmen auf Kapital, Skaleneffekte und Innovationen einschränken. In der Tat werden die Aspekte Zugang zu reglementierten Berufen und deren Ausübung immer wieder als eines der größten Hindernisse für Unternehmen im Binnenmarkt ermittelt.
Um dem abzuhelfen, wird Folgendes empfohlen:
i) Überwachung der Reformfortschritte;
ii) Sensibilisierung für belastende Regulierung;
iii) Ermittlung von Reformbereichen mit dem größten wirtschaftlichen Potenzial.
In der Mitteilung wird analysiert und bewertet, wie restriktiv sich jeweils Hindernisse auswirken, die für vergleichbare Berufe in den Mitgliedstaaten bestehen. Dazu wird ein quantitativer Indikator herangezogen.
Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Empfehlungen gehören zu der ehrgeizigen Agenda der Kommission, den europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen stärker zu integrieren und ihn wettbewerbsfähiger und dynamischer zu gestalten, wie es in der aktualisierten neuen Industriestrategie von 2020[2] dargelegt ist. Damit wird eine der wichtigsten Maßnahmen im langfristigen Aktionsplan der Kommission zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften[3] vollzogen.
EU-Kommission / 09.07.2021