Die Kommission hat Montag eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der EU-Vorschriften für Ausfuhr, Einfuhr und Transfer von zivilen Feuerwaffen gestartet. Ziel ist es, mögliche Schlupflöcher zu schließen, die von Waffenhändlern genutzt werden können, und den Rechtsrahmen für legale Händler zu vereinfachen. Alle interessierten Parteien sind eingeladen, bis zum 11. Oktober 2021 einen Beitrag zu leisten. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Überarbeitung der Vorschriften einfließen, um die Rückverfolgbarkeit und den Informationsaustausch zu verbessern und die Sicherheit der Export- und Importkontrollverfahren zu erhöhen.
Der Handel mit Schusswaffen nährt die organisierte Kriminalität innerhalb der EU und führt zu politischer Instabilität in der Nachbarschaft der EU. Mit der Entwicklung schneller Paketzustellung und neuer Technologien nimmt der Handel mit Schusswaffen neue Formen an, um den Kontrollen zu entgehen. Gleichzeitig sehen sich die legalen Importeure und Exporteure von Feuerwaffen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften in der EU konfrontiert. Die Initiative zur Überprüfung der aktuellen Gesetzgebung ist Teil des EU-Aktionsplans gegen den Handel mit Schusswaffen für den Zeitraum 2020 bis 2025. Die Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, hat heute auch einen Blogartikel veröffentlicht, in dem sie alle interessierten Parteien auffordert, sich an der Konsultation zu beteiligen.
EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen
Die Verbreitung und Verfügbarkeit illegaler Feuerwaffen erhöht die von schwerer und organisierter Kriminalität, einschließlich Terroranschlägen, ausgehende Gefahr und steht häufig im Zusammenhang mit illegalem Drogenhandel, Menschenhandel, Schleusung von Migranten, Fälschung, Umweltkriminalität oder organisierter Eigentumskriminalität. Die EU koordiniert seit mehreren Jahren die Maßnahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen‚ allerdings ergeben sich immer wieder neue Bedrohungen, die weitere Maßnahmen erfordern. Der Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen erstreckt sich auf vier Prioritäten:
- Die Festigung des Rechtsrahmens zur Verringerung des Risikos der Umlenkung von Feuerwaffen vom legalen Markt auf den Schwarzmarkt.
- Eine bessere Kenntnis der Bedrohung durch Behebung des Mangels an vergleichbaren Statistiken über Vorfälle mit Feuerwaffen und über Beschlagnahmen in der gesamten EU.
- Die Verstärkung der Strafverfolgung ‚ um allen Einhalt zu gebieten, die unerlaubten Handel betreiben.
- Die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket, das schwerpunktmäßig auf Südosteuropa ausgerichtet ist.
EU-Kommission / 05.07.2021