Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold, besucht heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, den Tierschutzverein Dessau e.V., der als einer der ersten Mittel aus dem Corona-Hilfsprogramm für Tierheime erhält. Der Bundestag hatte im Dezember 2020 eine Förderung für Tierheime beschlossen, um deren Situation während der Corona-Pandemie zu verbessern und das Tierwohl zu sichern. Das Bundesumweltministerium unterstützt daher mehr als 500 Tierschutzvereine in Deutschland, die Träger von Tierheimen sind, mit einer Einmalzahlung von jeweils 7.500 Euro, um finanzielle Ausfälle und Mehrausgaben in der Pandemiezeit abzufedern.
Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerin: „Die von Ehrenamtlichen getragenen Tierheime leisten wichtige Arbeit, und das unter schwierigen Bedingungen. Die Corona-Pandemie stellt auch die Tierschutzvereine in Deutschland vor große finanzielle Probleme. In vielen Fällen fallen Spenden weg, Vereinsaktivitäten, mit denen normalerweise Spenden gewonnen werden, konnten nicht durchgeführt werden. Deshalb wollen wir die Tierschutzvereine schnell und unbürokratisch unterstützen, damit sie diese schwierige Zeit hoffentlich gut überstehen können.“
Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Dass mit dem Tierheim Dessau e.V. einer Einrichtung an unserem Hauptdienstsitz in Dessau-Roßlau die Förderung zugute kommt, freut uns natürlich ganz besonders. Es war für uns selbstverständlich, dem Bundesumweltministerium hier unbürokratisch und schnell bei der Umsetzung vor Ort zu helfen.“
Neben den wegfallenden Spenden stellten auch die fehlenden Vermittlungsmöglichkeiten für Tiere und der dadurch erhöhte Betreuungsbedarf während des Lockdowns die Vereine vor große Herausforderungen, die für viele nach wie vor schwer zu bewältigen sind. Als Coronahilfe wurden daher im Haushalt 2021 des Bundesumweltministeriums Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro veranschlagt. Die dafür notwendige Förderrichtlinie wurde unter Beteiligung der Tierschutzverbände zügig entwickelt und veröffentlicht. Allen Tierschutzvereinen, die Träger von Tierheimen sind, konnte auf Antrag ein einmaliger Betriebskostenzuschuss von 7.500 Euro gewährt werden. Dieser soll helfen, Corona-bedingte Mindereinnahmen oder Mehrausgaben abzufedern.
Antragsberechtigt waren alle in Deutschland tätigen privatrechtlich organisierten Träger von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen, die gemeinnützig tätig sind und über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen. Die Antragsberechtigten mussten bei Antragstellung nachvollziehbar die Corona-bedingten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen und daraus resultierende Finanzierungsdefizite in Höhe von mindestens 7.500 Euro im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 darlegen.
BMU und Umweltbundesamt / 28.06.2021