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Kohäsionspolitik von 2021-2027

Grünes Licht für Paket über 373 Mrd. Euro

Sie wurden später geändert, um den unerwarteten Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und den neuen politischen Prioritäten des europäischen Grünen Deals Rechnung zu tragen.

Freitag hat das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik 2021-2027 im Umfang von 373 Mrd. Euro die letzte gesetzgeberische Hürde genommen. Damit können die kohäsionspolitischen Rechtsvorschriften am 1. Juli in Kraft treten. „Die Kohäsionspolitik ist und bleibt der Inbegriff europäischer Solidarität. Die Annahme dieses Legislativpakets ebnet den Weg für die Billigung der Programmplanungsdokumente und die wirksame Umsetzung der Projekte vor Ort. Wir müssen uns nun darauf konzentrieren, das Paket so umzusetzen, dass die regionalen und lokalen Behörden, die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen bestmöglich unterstützt werden“, so Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen.

Die Kommission begrüßt die heutige Abstimmung, mit der das Europäische Parlament die politischen Vereinbarungen über das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik 2021-2027 im Umfang von 373 Mrd. Euro bestätigt hat, und die Unterzeichnung des Pakets durch beide gesetzgebende Organe.

Der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar Nicolas Schmit erklärte: „Die kohäsionspolitischen Mittel unterstützen die ambitionierten Pläne Europas für eine nachhaltige und inklusive Erholung. Sie werden den EU-Mitgliedstaaten dabei helfen, die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind, zu bewältigen. Indem wir in die Menschen und in die Regionen investieren, werden wir den ökologischen und den digitalen Wandel meistern und dafür sorgen, dass niemand auf der Strecke bleibt.“

Das Paket enthält folgende Verordnungen:

  • die Dachverordnung für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung
  • die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds
  • die Verordnung über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
  • die Interreg-Verordnung über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

Mit der Annahme der Dachverordnung werden außerdem zentrale funktionstechnische Elemente der neuen Verordnung über den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) festgelegt, der die kohäsionspolitischen Fonds im Zeitraum 2021-2027 ergänzt.

Gleichzeitig hat das Europäische Parlament die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor angenommen, der alle Vorschläge im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang ergänzt. Diese Verordnung soll am 12. Juli vom Rat angenommen werden.

Die neue Dachverordnung bietet einen gemeinsamen Rechtsrahmen für acht Fonds mit geteilter Mittelverteilung: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang sowie Haushaltsvorschriften für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik und den Fonds für die innere Sicherheit.

In der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds sind die spezifischen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (226 Mrd. Euro) und den Kohäsionsfonds (48 Mrd. Euro) festgelegt. Der EFRE wird dazu beitragen, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch den Abbau von Ungleichgewichten zwischen den Regionen zu stärken, wobei er durch die thematische Konzentration den politischen Prioritäten der Union der Mittel Rechnung trägt. Aus dem Kohäsionsfonds werden Projekte in den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur (transeuropäische Netze) unterstützt.

Der Europäische Sozialfonds Plus bleibt mit einer Mittelausstattung von 99,3 Mrd. Euro (zu jeweiligen Preisen) für den Zeitraum 2021-2027 der wichtigste EU-Fonds für Investitionen in die Menschen und für die Schaffung eines sozialeren und inklusiveren Europas. Die Mitgliedstaaten können die Mittel verwenden, um die durch die Coronavirus-Pandemie verursachte Krise besser zu bewältigen, den Zugang zu Beschäftigung zu verbessern und mehr und bessere Arbeitsplätze mit fairen Arbeitsbedingungen zu schaffen. Außerdem können sie die ESF+-Mittel in die Aus- und Weiterbildung investieren, damit die Menschen die Kompetenzen erwerben, die sie unter anderem für den ökologischen und den digitalen Wandel benötigen. Der ESF+ wird die Mitgliedstaaten ferner bei der Verwirklichung der sozialpolitischen Kernziele der EU für 2030 unterstützen, die im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt sind.

Bei dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) handelt es sich um einen neuen kohäsionspolitischen Fonds mit einem Gesamtbudget von 19,2 Mrd. Euro (zu jeweiligen Preisen). Er ist ein Schlüsselelement des europäischen Grünen Deals und bildet die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang (JTM). Der JTF soll die sozioökonomischen Kosten des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft durch eine breite Palette von Maßnahmen abfedern, die hauptsächlich auf die Diversifizierung der Wirtschaft und die Unterstützung der Menschen bei der Anpassung an einen sich wandelnden Arbeitsmarkt abzielen. Die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor ist die dritte Säule des JTM und soll den EU-Haushalt als Hebel zur Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel nutzen. Die Fazilität richtet sich ausdrücklich an öffentliche Einrichtungen und bietet vergünstigte Darlehenskonditionen für Projekte, die keine ausreichenden Einnahmen generieren, um finanziell tragfähig zu sein.

Mit einer Mittelausstattung von 8,1 Mrd. Euro wird auch die sechste Interreg-Generation die territoriale Zusammenarbeit in Europa im Rahmen ihrer verschiedenen Bereiche (grenzübergreifend, transnational und interregional) gestalten. Sie deckt auch die Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Union ab, die aus den Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln (wie dem Instrument für Heranführungshilfe – IPA – und dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – NDICI) unterstützt wird, und sieht einen neuen Aktionsbereich für die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage vor.

Nächste Schritte

Die Verordnungen werden – voraussichtlich am 30. Juni 2021 – im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Alle Verordnungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

Hintergrund

Am 29. Mai 2018 hatte die Europäische Kommission ein Paket von Verordnungen zur Gestaltung der regionalen Entwicklung und der Kohäsionspolitik für den Zeitraum nach 2020 vorgeschlagen. Mit diesen Vorschlägen sollte die EU-Kohäsionspolitik an die neuen Herausforderungen im Zuge eines neuen mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021-2027 angepasst werden.

EU-Kommission / 25.06.2021

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