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Kampf gegen Obdachlosigkeit

EU will sich im Kampf gegen Obdachlosigkeit besser vernetzen

Die Mitgliedstaaten können auch Mittel zur Finanzierung von Projekten zum Bau erschwinglicher Sozialwohnungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, InvestEU (im Rahmen des Bereichs „Soziale Investitionen und Kompetenzen“) sowie ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen mobilisieren.

Die Europäische Union will ihre Bemühungen im Kampf gegen Obdachlosigkeit besser bündeln und hat dafür eine neue Europäische Plattform gestartet. Sie soll die Mitgliedstaaten und verschiedene Akteure und Organisationen miteinander vernetzen. Erklärtes Ziel ist es, dass jeder Mensch in Europa ein Dach über dem Kopf haben soll. Zum Start der Plattform wurde auf einer hochrangigen Konferenz in Lissabon die „Erklärung von Lissabon zur Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit“ unterzeichnet.

Die Plattform bietet die Möglichkeit, mit lokalen Akteuren – wie beispielsweise Städten und Dienstleistern – in Kontakt zu treten und zusammenarbeiten. Dadurch wird sie es allen Akteuren ermöglichen, ihr Wissen und ihre Verfahren auszutauschen und effiziente und innovative Ansätze zu ermitteln, um Fortschritte bei der Beendigung der Obdachlosigkeit zu erzielen.

Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärte: „Obdachlosigkeit ist die extremste Form der sozialen Ausgrenzung und hat in der gesamten EU zugenommen. Wir müssen jetzt handeln. Über die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit können die Partner sich über ihre Erfahrungen und die politischen Maßnahmen austauschen, die sich in ihren Regionen und Städten als effizient erwiesen haben, damit wir die Obdachlosigkeit in Europa mit aller Entschlossenheit reduzieren können. Die Bereitstellung von Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose ist der 19. Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte – sie ist auch ein moralisches Gebot, wenn wir es mit der Schaffung einer gerechten und inklusiven Gesellschaft ernst meinen.“

Mit der Unterzeichnung der Erklärung wurden folgende Ziele vereinbart:

  • Niemand muss wegen eines Mangels an zugänglichen, sicheren und geeigneten Notunterkünften auf der Straße schlafen;
  • niemand muss länger in Not- und Übergangsunterkünften leben, als für eine dauerhafte Lösung der Unterbringungsfrage notwendig ist;
  • niemand wird ohne das Angebot einer angemessenen Unterkunft aus einer Einrichtung (z. B. Haftanstalt, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung) entlassen;
  • Zwangsräumungen sollten vermieden werden, wann immer dies möglich ist, und niemand wird seiner Wohnung verwiesen, ohne beim Finden einer angemessenen Unterbringungslösung unterstützt zu werden, wenn dies notwendig ist;
  • niemand wird aufgrund seiner Obdachlosigkeit diskriminiert.

Es stehen EU-Mittel für die Förderung inklusiver politischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit zur Verfügung. Mitgliedstaaten werden einen erheblichen Teil ihrer Zuweisungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) zur Förderung von sozialer Inklusion und Armutsbekämpfung verwenden. Auch InvestEU bietet Möglichkeiten zur Unterstützung von Investitionen in die soziale Infrastruktur einschließlich des sozialen Wohnungsbaus.

Die neue Plattform ist außerdem ein konkretes Ergebnis des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte. Sie trägt dazu bei, das Versprechen eines starken sozialen Europas und einer fairen und inklusiven Erholung von der Pandemie einzulösen, das die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten, die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner auf dem Sozialgipfel im Mai in Porto erneuert hatten.

Ending Homelessness Award 2021

Anlässlich der hochrangigen Konferenz wurden drei Projekte aus EU-Mitgliedstaaten, die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligen Personen (FEAD) unterstützt wurden, mit dem „Ending Homelessness Award“ 2021 ausgezeichnet. Das Ziel der dritten Ausgabe der „Ending Homelessness Awards“ war es, das Bewusstsein für die Möglichkeiten zu stärken, die der neue Mehrjährige Finanzrahmen für eine wirksame Bekämpfung der Obdachlosigkeit bietet. Das „Housing-First“-Projekt für die Region Mährisch-Schlesien in Tschechien, das eine große Bandbreite von Dienstleistungen und Aktivitäten umfasst, wurde mit dem goldenen Preis ausgezeichnet. Das portugiesische Projekt „É Uma Mesa“, das die soziale Integration obdachloser Menschen durch Bildungs-, Stellen- und Beschäftigungsangebote fördert, gewann Silber, und Italien erhielt Bronze für das Projekt „Housing First Trieste“.

Hintergrund

In der europäischen Säule sozialer Rechte kommen 20 Grundsätze und Rechte zum Ausdruck, die im Europa des 21. Jahrhunderts für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unerlässlich sind. Grundsatz 19 „Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose“ umfasst Fragen wie den Zugang zu Sozialwohnungen, angemessene Hilfe und Schutz gegen Zwangsräumungen sowie angemessene Unterkünfte und Dienstleistungen für Obdachlose mit dem Ziel, ihre soziale Inklusion zu fördern.

In der Erklärung von Porto versprachen die führenden Vertreter/innen der EU und der Mitgliedstaaten, sich „für die Verringerung von Ungleichheiten, die Verteidigung einer gerechten Entlohnung und die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut [einzusetzen und dabei das Ziel zu verfolgen], gegen Kinderarmut vorzugehen und die Risiken der Ausgrenzung von besonders schutzbedürftigen sozialen Gruppen wie Langzeitarbeitslosen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Wohnungslosen anzugehen“.

In der Erklärung von Porto für soziales Engagement forderten die Partner alle einschlägigen Akteure auf, öffentliche Maßnahmen zu konzipieren, die auf geeigneter Ebene den sozialen Zusammenhalt stärken, jegliche Form der Diskriminierung – einschließlich in der Arbeitswelt – bekämpfen und die Chancengleichheit für alle fördern, insbesondere im Hinblick auf von Armut bedrohte Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund, benachteiligte Gruppen, Minderheiten und Obdachlose.

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist mit einer Ausstattung von 99,3 Mrd. Euro (zu jeweiligen Preisen) für den Zeitraum 2021-2027 das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Alle EU-Mitgliedstaaten werden mindestens 25 Prozent der ihnen zugewiesenen ESF+-Mittel in die Stärkung der sozialen Inklusion und mindestens 3 Prozent für die Bekämpfung der materiellen Unterversorgung investieren. Länder, in denen das Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung von Kindern über dem EU-Durchschnitt liegt, sollten mindestens 5 Prozent ihrer ESF+-Mittel für die Bekämpfung dieser Probleme aufwenden.

EU-Kommission / 22.06.2021

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