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Neue europäische Leitlinien für Flugreisen

Gewisse Lockerungen möglich, aber weiter Vorsicht geboten

Die Empfehlungen sind für die Mitgliedsstaaten nicht bindend. Dennoch ist zu hoffen, dass die EU-Länder die Empfehlungen übernehmen, um eine Harmonisierung und eine sichere Erholung des Luftverkehrs- und Tourismussektors zu gewährleisten.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) haben Donnerstag neue operative Leitlinien und Empfehlungen zu Flugreisen herausgegeben. Die Empfehlungen gelten für Flugreisen in der EU, aber auch für Flugreisen in und aus Drittländern. Sie sehen unter anderem vor, dass vollständig gegen COVID19 geimpfte und von COVID19 genesene Personen bei Reisen von Test- und Quarantänepflichten befreit werden können, sofern sie nicht aus einem Hochrisikogebiet einreisen. Die in Deutschland als „AHA-Regeln“ bekannten Vorgaben zu Abstand, Masken und Hygiene sollten weiter gelten.

EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean erklärte: „Während sich Industrie und Passagiere auf den Sommer vorbereiten, wollen wir eine sichere und reibungslose Reise für alle. Mit den neuen EASA/ECDC-Leitlinien stellen wir sicher, dass die Kontrolle des Impfnachweises und die Überprüfung der digitalen COVID-Zertifikate durch die Mitgliedstaaten nicht zu Engpässen und Warteschlangen an den Flughäfen führt. Unsere Empfehlungen stehen in vollem Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und epidemiologischen Informationen. Die Gesundheit von Passagieren und Besatzung bleibt unsere oberste Priorität.“

Die Leitlinien der beiden Agenturen berücksichtigen die Verbreitung von besorgniserregenden COVID19-Varianten (VOCs) und die Fortschritte bei den Impfungen gegen COVID-19. Sie ergänzen EU-Initiativen wie das digitale COVID-Zertifikat der EU.

Im Einklang mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Empfehlungen des Europäischen Rates sehen sie vor, dass Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft oder in den letzten 180 Tagen genesen sind, nicht getestet oder unter Quarantäne gestellt werden sollten, es sei denn, sie kommen aus einem Gebiet mit sehr hohem Risiko oder aus einem Gebiet, in dem eine bedenkliche Variante zirkuliert. Für Reisen aus solchen Gebieten könnte entweder ein RADT (Rapid Antigen Detection Test), der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, verlangt werden. Auch die Datenerhebung zur Kontaktverfolgung von Passagieren wird nach wie vor als sehr wichtig erachtet.

Darüber hinaus gelten weiter die in Deutschland als „AHA-Regeln“ gekannten Empfehlungen: es muss weiterhin ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden, während der gesamten Reise müssen medizinische Masken getragen werden, und Regeln zur Hand- und Hustenhygiene eingehalten werden, empfehlen EASA und ECDC.

„Die Einführung der COVID-Impfprogramme hat dankenswerterweise die Lockerung einiger Maßnahmen für vollständig geimpfte Reisende ermöglicht“, so Andrea Ammon, Direktorin des ECDC. „Aber wenn die Maßnahmen zu früh auch für nicht geimpfte Personen gelockert werden, könnten wir wieder einen schnellen Anstieg der Fälle erleben. Dies basiert sowohl auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch auf den Modellvorhersagen des ECDC, die eine schrittweise Lockerung der nicht-pharmazeutischen Maßnahmen, die Verbreitung bedenklicher Varianten und die Einführung von Impfprogrammen berücksichtigen. Um die Übertragung des Virus wirksam zu kontrollieren, müssen wir die Impfungen fortsetzen und Vorsicht walten lassen, bis ein ausreichender Anteil der europäischen Bevölkerung geimpft ist.“

„Wir haben einen bedeutenden Meilenstein in Bezug auf die Pandemie erreicht: einen neuen Ansatz, der es Reisenden ermöglicht, wieder zu fliegen, ohne sich übermäßig zu sorgen, dass sich die Regeln kurzfristig ändern und ihre Reise erschweren oder unmöglich machen könnten“, sagte EASA-Exekutivdirektor Patrick Ky. „Die Branche – und die Passagiere – haben schon lange auf diesen Moment gewartet. Dank des fachlichen epidemiologischen Inputs des ECDC sind wir zuversichtlich, dass dieses Protokoll praktische und pragmatische Richtlinien für gesundheitlich unbedenkliches Reisen bietet.“

EU-Kommission / 17.06.2021

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