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Agrarmilliarden für umwelt- und klimafreundliche Landwirtschaft einsetzen

Ausstieg aus der pauschalen Flächenförderung einleiten

Bandt: „Wir erwarten von der EU-Kommission eine kritische Prüfung des deutschen GAP-Strategieplans und falls notwendig, zügige Nachbesserungen durch die neue Bundesregierung.“

Die vom Bundestag verabschiedeten Gesetze zur Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik (GAP) können aus Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Landwirtschaft umwelt- und klimafreundlicher machen. „Jetzt ist es notwendig, die neuen Öko-Regelungen attraktiv auszugestalten und das Zusatzgeld für die zweite Säule in wirkungsstarke Umwelt- und Klimaprogramme sowie den Ökolandbau zu stecken“, sagt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND. Zugleich bekräftigt der BUND seine Kritik, dass die deutschen Gesetze bereits vor Abschluss der Trilog-Verhandlungen in Brüssel beschlossen werden.

Bandt: „Die neue GAP-Förderperiode bis 2027 muss genutzt werden, um in den schrittweisen Ausstieg aus der pauschalen Flächenprämie einzusteigen. Ab 2028 darf es nur noch Prämien für übergesetzliche gesellschaftliche Leistungen der Agrarbetriebe geben. Der Bundestagsbeschluss ist ein Schritt in diese Richtung, kann aber massive Probleme auslösen. Verwässerungsversuche seitens der Agrarlobby wurden vorerst verhindert. Mit Blick auf den Green Deal, das Pariser Klimaabkommen und der EU-Biodiversitätsstrategie hätten wir uns jedoch mehr erhofft.“

Bäuerinnen und Bauern brauchen Planungssicherheit. Sie müssen wissen, mit welchen Prämien und in welcher Höhe ihre wichtigen Leistungen zum Schutze der Natur, des Klimas und zum Erhalt der Kulturlandschaft honoriert werden. Der BUND erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie die neue GAP bis Ende 2024 darauf überprüft, ob sie zu mehr Umwelt- und Klimaschutz beiträgt. Andernfalls muss zügig nachgebessert werden, etwa durch weitere Öko-Regelungen für Weideland, mehr Geld in Umwelt-Prämien und zusätzliche Förderprogramme zum Klimaschutz. Bandt: „Der Einstieg in die Agrarreform darf nicht zu Lasten der Ökobauern und Grünlandbetrieben in den Mittelgebirgen führen, die schon jetzt umweltverträglich arbeiten. Wir erwarten nach dem Ende der Trilogverhandlungen auf EU-Ebene in den nationalen Umsetzungen noch Nachbesserungen für Öko- und Grünlandbetriebe. Ein Einkommensverlust ist für die Betriebe nicht hinnehmbar.“

Der BUND hat intensiv dafür geworben, das Budget für die Öko-Regelungen schrittweise ansteigen zu lassen. Um den Ausbau des Ökolandbaus abzusichern, ist auch eine höhere Umschichtung von der ersten in die zweite Säule notwendig. Leider ist der Bundestag diesen Forderungen nicht nachgekommen. Erfreulich ist jedoch, dass Agroforstsysteme nun auch auf Grünland förderfähig sein werden. Für den Naturschutz besonders wertvolle Wiesen und Weiden sollten dabei ausgeschlossen sein. Der BUND wird darauf achten, dass die notwendigen Details, die in Verordnungen in den kommenden Monaten geregelt werden, zielführend sind.

BUND / 11.06.2021

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