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Austausch zu internationalem Datentransfer fortgesetzt

Im Gespräch zum internationalen Datentransfer nach dem Schrems II-Urteil

"Der heutige Dialog mit Wirtschaft und Datenschutzaufsichtsbehörden hat zu einem tieferen Verständnis bei dem wichtigen Thema der internationalen Datenübermittlungen beigetragen.“
Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium, Wirtschaft und Datenschutzaufsichtsbehörden im Gespräch zum internationalen Datentransfer nach dem Schrems II-Urteil

Heute hat der 8. Round Table mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Aufsichtsbehörden zur praktischen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung stattgefunden. Er wird gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veranstaltet. Im Mittelpunkt stand der internationale Datentransfer nach dem Schrems II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Juli 2020. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie personenbezogene Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen rechtssicher in die USA und andere Drittstaaten übermittelt werden können.

Marco Wanderwitz, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, erklärt hierzu: „Globale Wirtschaftsbeziehungen sind ohne globale Datenübermittlungen nicht denkbar: Personalwesen, geschäftliche Kommunikation, die Organisation von Warenströmen und Dienstleistungen erfolgen über Grenzen hinweg. Da die deutsche und europäische Wirtschaft untrennbar mit dem amerikanischen Wirtschaftsraum verbunden sind, ist Rechtssicherheit bei der transatlantischen Übermittlung personenbezogener Daten von essentieller Bedeutung. Das Urteil des EuGH im sogenannten „Schrems-II“-Verfahren stellt die Wirtschaft und die Datenschutzaufsichtsbehörden hierbei vor besondere Herausforderungen.“

BMWi / 11.06.2021

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