Vor ihrer neuen Initiative zum Kampf gegen die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen zu Steuerzwecken hat die Europäische Kommission Dienstag eine öffentliche Konsultation gestartet. Die Kommission will dazu neue Maßnahmen vorschlagen – etwa die Verpflichtung für Unternehmen, den Steuerverwaltungen die notwendigen Informationen zu melden, um zu beurteilen, ob sie tatsächlich wirtschaftlich aktiv sind oder nur rechtlich über den Eintrag in ein Firmenregister existieren. Bei Briefkastenfirmen könnten die Steuerverwaltungen dann Steuervorteile verweigern.
Erstmals wurde die Initiative der Kommission als Teil der Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert angekündigt. Mit mehreren EU-Initiativen wurden in den letzten Jahren bereits wirksame neue Instrumente geschaffen, um gegen die Verwendung von oft rein künstlichen und aggressiven Steuerstrukturen vorzugehen, die zur Verringerung von Steuerschuld genutzt werden. Weiterhin besteht aber ein großes Risiko für Unternehmen, für aggressive Steuerplanungsstrukturen verwendet zu werden. Jüngste Medienberichte haben das Thema erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Die Konsultation läuft bis zum 27. August 2021. Die eingehenden Rückmeldungen werden bei der weiteren Entwicklung und Feinabstimmung der Initiative berücksichtigt. Dazu wird die Kommission die Beiträge in einem Bericht zusammenfassen und dabei erläutern, in welcher Weise sie berücksichtigt werden bzw. warum bestimmte Vorschläge nicht aufgegriffen werden können.
EU-Kommission / 08.06.2021