Am kommenden 7. Juni endet die Frist, in der die Mitgliedstaaten die neuen EU-Urheberrechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt haben müssen. Die neue Urheberrechtsrichtlinie schützt kreatives Schaffen im digitalen Zeitalter und bringt konkrete Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, die Kreativwirtschaft, die Presse, Forscherinnen und Forscher, Lehrkräfte und Einrichtungen des Kulturerbes in der gesamten EU. Gleichzeitig wird die neue Richtlinie über Fernseh- und Hörfunkprogramme europäischen Rundfunkveranstaltern die grenzüberschreitende Bereitstellung bestimmter Programme über ihre Online-Dienste erleichtern. Darüber hinaus hat die Kommission heute ihre Leitlinien zu Artikel 17 der neuen Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht, der neue Vorschriften für Plattformen für das Teilen von Online-Inhalten vorsieht.
Die beiden Richtlinien, die im Juni 2019 in Kraft getreten sind, zielen darauf ab, das EU-Urheberrecht zu modernisieren und es Verbrauchern und Kreativschaffenden zu ermöglichen, das gesamte Potenzial der digitalen Welt auszuschöpfen, in der der Zugriff auf kreative Inhalte und Presseartikel vor allem über Musik-Streamingdienste, Video-on-Demand-Plattformen, Satellit und IPTV, Nachrichtenaggregatoren und Plattformen mit von Nutzern hochgeladenen Inhalten erfolgt. Die neuen Vorschriften werden die Schaffung und stärkere Verbreitung hochwertiger Inhalte fördern und mehr digitale Nutzungsmöglichkeiten in für die Gesellschaft zentralen Bereichen ermöglichen und gleichzeitig die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte gewährleisten. Mit ihrer Umsetzung auf nationaler Ebene können EU-Bürgerinnen und -Bürger und Unternehmen von ihnen profitieren.
Margrethe Vestager, die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, erklärte: „Die Urheberrechtsrichtlinie und die Richtlinie über Fernseh- und Hörfunkprogramme werden es ermöglichen, dass mehr Inhalte EU-weit verfügbar sind. Die Kreativschaffenden erhalten eine faire Vergütung für ihre Arbeit, und die Nutzer können sich auf klare Regeln zum Schutz der Meinungsfreiheit verlassen. Mit der Umsetzung der beiden Richtlinien in nationales Recht werden allen neue Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sodass wir das Internet und die Fernseh- und Hörfunkprogramme in vollem Umfang nutzen können, und zwar auch grenzüberschreitend.“
Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton ergänzte: „Mit den neuen Urheberrechtsvorschriften setzt Europa einen Standard für die Online-Nutzung kreativer Inhalte. Die neuen Vorschriften gewährleisten, dass Kreativschaffende gerecht vergütet werden und gleichzeitig die Meinungsfreiheit, ein Grundwert unserer Demokratien, geschützt wird. Sie zeigen, dass wir entschlossen sind, sicherzustellen, dass das, was offline illegal ist, auch im Internet illegal ist. Insbesondere werden die Leitlinien zu Artikel 17 den Markt für die Vergabe von Lizenzen fördern und zwar zugunsten der Kreativschaffenden und der Nutzer, die größere Rechtsicherheit haben, wenn sie ihre Online-Inhalte hochladen.“
EU-Kommission / 04.06.2021