Dienstag nimmt mit der Europäischen Staatsanwaltschaft die erste jemals geschaffene supranationale Staatsanwaltschaft ihre Arbeit auf. Sie soll das Geld der europäischen Steuerzahler bei Straftaten wie Geldwäsche, Korruption und grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug besser schützen. „Allein im Jahr 2019 haben die Mitgliedstaaten gegen den EU-Haushalt gerichtete Betrugsdelikte mit einem Gesamtschadensvolumen von 460 Mio. Euro gemeldet. Betrügerische Handlungen dieser Art wirken sich unmittelbar auf den Alltag der Menschen aus und verursachen großen wirtschaftlichen Schaden. Dem muss ein Ende gesetzt werden“, so Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn und Justizkommissar Didier Reynders in einer gemeinsamen Erklärung.
„Die Europäische Staatsanwaltschaft wird die Umsetzung von „NextGenerationEU“ mit Argusaugen beobachten, um sicherzustellen, dass die Gelder in vollem Umfang für unsere Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger verwendet werden. Dabei geht es um Darlehen und Zuschüsse in Gesamthöhe von 750 Mrd. Euro“, heißt es weiter in der Erklärung.
„Diese neu geschaffene EU-Einrichtung ist völlig unabhängig. Sie wird strafrechtliche Ermittlungen durchführen und die mutmaßlichen Straftäter in den 22 teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU vor Gericht bringen. Schweden hat sein Interesse an der Teilnahme bekundet und plant der EUStA im Jahr 2022 beizutreten. Wir möchten die vier Mitgliedstaaten, die sich bisher nicht beteiligen möchten, ermutigen, ebenfalls der EUStA beizutreten. Kriminalität kennt nämlich keine Grenzen, und deshalb müssen wir gemeinsam gegen sie vorgehen.“
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist für strafrechtliche Ermittlungen über gegen den EU-Haushalt gerichtete Straftaten und diesbezügliche Strafverfolgungsmaßnahmen zuständig. Sie ist die erste jemals geschaffene supranationale Staatsanwaltschaft. Sie führt Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu folgenden gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten und anderen Straftaten durch:
- Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,
- betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit MwSt.-Abgaben, die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens 10 Mio. Euro verursachen,
- Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugsdelikten stammt,
- Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU,
- Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.
Diese neue Einrichtung der Union kann auch alle sonstigen widerrechtlichen Handlungen untersuchen und verfolgen, die mit einer gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftat untrennbar verbunden sind.
EU-Kommission / 01.06.2021