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Steuergelder nur für echte Öko-Wälder

„Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ muss auch für den Wald gelten

Für Wirtschaftswälder fordert der BUND eine Honorierung in Form von jährlichen Zahlungen für ökologisch wertvolle Erhaltungszustände wie ein hoher Anteil alter Baumbestände, ein hoher Anteil naturnaher Bestände, ein hoher Anteil von Biotopbäumen und Totholz sowie ein hoher Holzvorrat.

Der Bundestag hat gestern am späten Abend den Antrag der Koalition zur Honorierung sogenannter Ökosystemleistungen von Wäldern angenommen. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Es ist grundsätzlich richtig, Waldbesitzende finanziell zu unterstützen, wenn sie ihre Wälder besonders ökologisch verträglich im Sinne des Gemeinwohls bewirtschaften. Dabei muss jedoch immer der Grundsatz gelten ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘. Für eine sozial gerechte Unterstützung müssen zunächst ökologische Mindeststandards im Bundeswaldgesetz verankert werden. Waldbesitzende, die ihre Wälder dann deutlich nachhaltiger bewirtschaften, sollen Gelder erhalten. Es wird Zeit, dass Waldbesitzende endlich nicht nur mit dem Erlös von Holz Geld verdienen können, sondern auch mit der über die Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinausgehenden Bereitstellung von Ökosystemleistungen wie dem Schutz von Biodiversität und Klima, der Produktion von Trinkwasser und der Erholungswirkung. 

Der BUND begrüßt, dass nach dem Willen des Bundestags Agrar- und Umweltministerium gemeinsam die Standards eines staatlichen Honorierungssystems erarbeiten sollen. In dem Beschluss fehlt aber ein Bekenntnis zur finanziellen Unterstützung von Naturwäldern, in denen die forstliche Nutzung auf Dauer ruht. Dabei sind solche ‚Urwälder von morgen‘, die nur 2,8 Prozent der Waldfläche ausmachen, noch viel zu selten und für den Erhalt der biologischen Vielfalt unverzichtbar.“ 

BUND / 23.04.2021

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