- Versand der Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl läuft deutschlandweit an
- Postchefin Nikola Hagleitner: „Wir sind startklar. Angesichts enger Zeitfenster ist es aber noch wichtiger als sonst, dass alle Beteiligten gemeinsam -Kommunen, Dienstleister und die Briefwähler – ihren Beitrag zum Gelingen der Briefwahl leisten“
- Neues Postgesetz sieht Zustellung von Wahlsendungen am zweiten Tag nach der Einlieferung vor
In diesen Tagen werden 61,1 Millionen Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigungskarte für die auf den 23. Februar vorgezogene Bundestagswahl in ihrem Briefkasten vorfinden. Für die Deutsche Post ist das der Auftakt ins Briefwahljahr 2025, auf das sich das Unternehmen – trotz kurzer Vorbereitungszeit – sehr schnell und akribisch eingestellt hat.
Nikola Hagleitner, Vorständin Post & Paket Deutschland der DHL Group: „Die Briefwahl trägt dazu bei, unsere Demokratie zu sichern. Wir sind stolz, hier einen wichtigen Beitrag zu leisten, und wir sind startklar. Unsere Beschäftigten wissen um die besondere Verantwortung bei dieser Wahl. Aber die Deutsche Post ist nicht das einzige Rad im ‚Räderwerk der Briefwahl‘. Angesichts enger Zeitfenster ist es noch wichtiger als sonst, dass alle Beteiligten gemeinsam – Kommunen, Dienstleister und die Briefwähler – ihren Beitrag zum Gelingen der Briefwahl leisten.“
Enge zeitliche Briefwahl-Fristen nach vorzeitiger Auflösung des Deutschen Bundestages
So sieht der zeitliche Ablauf für die Briefwahl aus: Die Einreichung der Kandidaten muss bis zum 20. Januar erfolgt sein, ab dann laufen die Prozesse über die Zulassung der Einreichungen – der 30. Januar ist der letzte Tag für die Entscheidung über Einsprüche. Ab dem 31. Januar steht also fest, welche Kandidaten für die Parteien in den Wahlkreisen antreten. Dann gehen die Stimmzettel in Druck. Erst ab Anfang Februar können die Briefwahlunterlagen versendet werden – also an diejenigen, die Briefwahl beantragt haben.
Das Zeitfenster, innerhalb dessen die Briefwählerinnen und Briefwähler ihre Wahlentscheidung per Post verschicken können, ist damit deutlich kleiner als üblich. Doch wenn alle Beteiligten diese Dinge in ihren Verantwortungsbereichen beachten, steht einem Gelingen der Briefwahl nichts im Wege.
Die Deutsche Post appelliert daher an:
- Kommunen,den Druck und Versand der Unterlagen rechtzeitig sicherzustellen und die amtlichen Wahl- und Abstimmungsunterlagen gut zu kennzeichnen sowie bei der Auswahl der Dienstleister auf Qualität und Wahl-Expertise zu achten. Dann können alle Wahlunterlagen, insbesondere die Briefwahlunterlagen, fristgerecht und in guter Papierqualität produziert und in den hochautomatisierten Sortierzentren der Deutschen Post bearbeitet werden;
- Briefwählerinnen und -Wähler, ihre Hausbriefkästen richtig zu beschriften und die Briefwahlunterlagen frühzeitig anzufordern bzw. die Wahlbriefe nach Erhalt der Briefwahlunterlagen unmittelbar abzuschicken.
Postgesetz sieht Zustellung von Wahlsendungen nach zwei Werktagen vor
Bedenken, dass Wahlbriefe wegen der neuen gesetzlichen Brieflaufzeiten zu lang unterwegs sein könnten, sind unbegründet. Auch wenn die Vorschrift des neuen Postgesetzes zur Beförderung von Briefen vorgibt, dass 95 Prozent der eingelieferten Briefsendungen am dritten Werktag nach der Einlieferung zuzustellen sind, stellt die Deutsche Post seit dem 1. Januar 2025 Briefe in der Regel bis zum zweiten Werktag nach der Einlieferung zu. Damit hält das Unternehmen auch die Vorgabe des Postgesetzes zur Beförderung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen ein, die besagt, dass diese spätestens am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden sollen.
So funktioniert die Briefwahl
Mit der Wahlbenachrichtigung können die Briefwähler ganz einfach durch Ankreuzen die Übersendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann aber auch in anderer Form schriftlich oder mündlich oder auch online gegenüber der Gemeindebehörde gestellt werden. Daraufhin erhalten sie die Briefwahlunterlagen, bestehend aus dem Wahlschein, einem Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem Stimmzettelumschlag, einem roten Wahlbriefumschlag und in der Regel einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was zu tun ist. Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Wahl muss der rote Wahlbrief dann nur noch in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr dem Wahlamt vorliegen, da dann mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Briefwahlstimmen, die bis Donnerstag den 20. Februar 2025 vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen bzw. in einer Filiale abgegeben werden, werden die Wahlbüros rechtzeitig erreichen. Dabei muss der Wahlbrief bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden, im Ausland hingegen schon. Aufgrund längerer Laufzeiten im Ausland empfiehlt sich hier ein Versand der Wahlbriefe mit Luftpost (d.h. mit einem Luftpostaufkleber Priority/Prioritaire).
Übrigens ist die Briefwahl auch gang und gäbe bei Soldaten im Auslandseinsatz. Hier wird der Wahlschein per Feldpost verschickt. Auch für Menschen, die z.B. wie in Pflegeheimen einen erschwerten Zugang zu Wahllokalen haben, ist die Wahl per Brief oftmals die einzige Möglichkeit, von ihrem verfassungsrechtlich verbrieften Wahlrecht Gebrauch machen zu können.
DHL Group / 13.01.2025
Foto: DHL Group