Seit dem 16. Dezember können Reisende von Berlin nach Paris bequem und umweltfreundlich mit dem Zug reisen. Die neue Direktverbindung ist eine attraktive Alternative zum Flugzeug. Während die Verbindung brandneu ist, gelten die altbewährten Bahngastrechte. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) informiert, damit alle entspannt mit dem Zug fahren können.
Acht Stunden, kein Umsteigen, garantierter Sitzplatz
Mit einer Fahrtzeit von nur acht Stunden verbindet die neue Zugstrecke die deutschen Städte Berlin, Frankfurt am Main, Karlsruhe und Straßburg mit der französischen Hauptstadt Paris. Durch die Direktverbindung muss man nicht um den Anschlusszug bangen oder bei Wind und Wetter auf dem Bahnsteig warten, bis dieser kommt.
Im Unterschied zu vielen anderen Zugverbindungen der Deutschen Bahn (DB) beinhaltet jedes Ticket dieser Direktverbindung eine Sitzplatzreservierung. Ganz ohne Aufpreis. Das liegt daran, dass die neue Strecke von der DB und der französischen SNCF gemeinsam betrieben wird. Für französische Schnellzüge gibt es mit jeder Fahrkarte automatisch eine Platzreservierung.
Früh buchen, weniger zahlen
Die Fahrkarten sind schon ab 59 Euro (2. Klasse) und 69 Euro (1. Klasse) bei der DB und der SNCF erhältlich. Doch wie bei allen Zügen, ist der Preis von der Nachfrage abhängig. Günstige Preise gibt es vor allem bei einer frühzeitigen Buchung. Ermäßigungskarten wie die BahnCard gelten auch für den Direktzug Berlin-Paris. Das Deutschlandticket, das sich auf den Regionalverkehr beschränkt, kann für diesen Schnellzug nicht genutzt werden.
Einheitliche Bahngastrechte in ganz Europa
Unabhängig davon, ob der Zug von der SNCF oder der DB betrieben wird, gelten in der gesamten EU einheitliche Rechte für Bahnreisende.
Verspätung: Bei mindestens einer Stunde wird eine Entschädigung von 25 % des Ticketpreises fällig. Ab zwei Stunden sind es 50 %. In beiden Fällen haben Fahrgäste Anspruch auf Unterstützung. Keine Entschädigung gibt es bei außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen oder Fremdverschulden (z. B. Sabotage oder Personen auf den Gleisen).
Zugausfall: Falls die Bahngesellschaft eine Ersatzverbindung bis zum Zielbahnhof anbieten kann, gelten die obengenannten Entschädigungen bei Verspätungen. Wird der Zug ersatzlos gestrichen, gibt es einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises sowie auf Unterstützung (Verpflegung, Unterkunft etc.). Falls durch diesen Ausfall auch die Rückfahrt hinfällig wird, sollte dies der Bahngesellschaft mitgeteilt werden.
Anschlusszug verpasst: Ein Anspruch auf kostenlose Weiterreise mit einem späteren Zug oder Erstattung des gesamten Reisepreises besteht nur, wenn die Tickets für beide Strecken bei der gleichen Bahngesellschaft gekauft wurden.
Tipps für Reisende
- Namensschild am Gepäck: Ein solches Etikett kann verhindern, dass eine Tasche oder ein Koffer abhandenkommt und ist in Schnellzügen der SNCF Pflicht.
- Dokumente mitnehmen: Das eigentliche Zugticket ist am wichtigsten. Aber auch der Ausweis und eventuelle Ermäßigungskarten müssen mitgeführt werden.
- Die eigenen Rechte kennen: Einfach den Link zum ZEV-Artikel Zugfahren in Frankreich als Favorit einspeichern und alle Informationen mit nur einem Klick abrufen.
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. / 12.12.2024
Foto: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.