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Bekenntnis zur Reisewirtschaft gefordert

Reisen sind sicher möglich – Planungssicherheit für den Neustart unerlässlich – Finanzhilfen bis Ende des Jahres

Das Robert-Koch-Institut sagt: Die organisierte Reise – also die Pauschalreise mit einem Reiseveranstalter an der Seite – ist nicht Treiber der Pandemie. Die Begründung sehen die Wissenschaftler in den ausgefeilten Hygiene- und Sicherheitskonzepten und darin, dass nur wenige Kontakte stattfinden.

„Wir brauchen ein klares Bekenntnis zum Reisen und zur Reisewirtschaft“, betont der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV) Norbert Fiebig im Wirtschaftsgipfel mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am Donnerstag. „Das Thema Wiederbelebung des touristischen Geschäfts gehört in den Fokus der Politik. Reisen ist sicher möglich, wie der Osterurlaub auf Mallorca gerade wieder gezeigt hat. Mit einer entsprechenden Restart-Strategie kann Reisen verantwortungsbewusst wieder hochgefahren werden – die Konzepte liegen seit vielen Wochen auf dem Tisch.“

Die Corona-Pandemie beeinflusst seit über einem Jahr die Wirtschaft und das Leben der Menschen. Die Reisewirtschaft mit ihren vielen mittelständischen Unternehmen kann ihre Geschäfte seitdem nicht mehr ausüben – Reisen sind nach wie vor so gut wie nicht möglich und auch Besserung ist aktuell nicht in Sicht. „Die Existenzangst wächst zunehmend“, so Fiebig.

Erst kurz vor Ostern hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III erneut verbessert und unter anderem einen Eigenkapitalzuschuss eingeführt. Das begrüßen die Unternehmen der Reisewirtschaft. Trotz der Vereinfachungen bei der Beantragung der Hilfen laufen die Auszahlungen in einigen Bundesländern noch schleppend – hier bestehe noch erhöhter Handlungsbedarf: „Viele Reisebüros und Reiseveranstalter sind in dieser schwierigen Situation dringend auf die Liquidität angewiesen“, erklärt der DRV-Präsident. Auch zeige die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie schon jetzt sehr deutlich, dass es noch dauern werde, bis das Geschäft mit der Reise wieder richtig anlaufen kann. „Es ist unerlässlich, die Überbrückungshilfen über den Juni hinaus bis zum Ende des Jahres zu verlängern“, verlangt Fiebig. Diese Entscheidung müsse zeitnah fallen. „Nur so erhalten die Unternehmen die für die Fortführung des Geschäftes notwendige Planungssicherheit.“ Die Höhe der wirtschaftlichen Hilfen ist durch europäisches Recht eng begrenzt. „Daher ist es dringend geboten, dass die Bundesregierung in Brüssel ihren Einfluss geltend macht, damit die maximalen Förderbeträge weiter heraufgesetzt werden können“, ergänzt der DRV-Präsident. Auch eine zeitnahe Entscheidung über die Verlängerung der Kurzarbeiter-Regelung sei dringend erforderlich, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die gebotene Sicherheit zu geben. Nicht vergessen werde dürfe außerdem die Insolvenzantragspflicht. Diese ist noch bis Ende April ausgesetzt. „Wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht bis Ende des Jahres verlängert wird, waren alle bisher gewährten Hilfen umsonst“, so Fiebig. „Das kann die Politik nicht wollen.“

DRV / 08.04.2021

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