Wer ein Auto kauft, trifft eine wichtige finanzielle Entscheidung, bei der allerdings Fallen lauern können. Immer häufiger nutzen Kriminelle gutgläubige Käuferinnen und Käufer aus. Oder umgekehrt: Betrügerische Interessenten täuschen arglose Anbieter. Die Initiative „Sicherer Autokauf im Internet“, eine Kooperation zwischen dem ADAC, den Online-Plattformen AutoScout24, Kleinanzeigen und mobile.de sowie der Polizeilichen Kriminalprävention zeigt, welche Tipps und Zahlmethoden alle Beteiligten kennen sollten, um sich vor Betrugsmaschen beim Autokauf oder -verkauf zu schützen.
Bei einem Autokauf geht es nicht um „Peanuts“, sondern in der Regel um hohe Geldbeträge. Entsprechend lohnt es sich, wenn die Parteien folgende Tipps beherzigen, um ihr finanzielles Risiko zu minimieren.
- Gebrauchtwagen vor dem Kauf besichtigen
Allgemein gilt: Um sich bestmöglich beim Kauf eines Fahrzeugs abzusichern, ist es empfehlenswert, das Fahrzeug vor dem Kauf zu begutachten. „Gehen Sie nicht allein zur Besichtigung und fragen Sie den Verkäufer ausdrücklich nach ihm bekannten Mängeln. Dazu gehören auch solche Mängel, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind“, sagt Silvia Schattenkirchner, Leiterin der Abteilung Verbraucherrecht beim ADAC. „Vereinbaren Sie eine Probefahrt, lesen Sie den Kilometerstand ab, prüfen Sie das Reifenprofil und lassen Sie sich das Serviceheft sowie die Fahrzeugpapiere vorlegen.“
- Überweisung nach Kaufvertragsabschluss beim Online-Kauf
Einige Plattformen bieten spezielle Services an, um den Kaufprozess sicherer zu gestalten, auch wenn das Fahrzeug vorher nicht besichtigt wird. Beispielsweise bieten AutoScout24 und mobile.de die Option eines gesicherten Kaufprozesses, der ein 14-tägiges Rückgaberecht ermöglicht. Hier erfolgt die Überweisung des Gesamtpreises nach Abschluss des Kaufvertrags oder alternativ eine Finanzierung.
- Keine Voraus- oder Anzahlung leisten
Wer ein Auto von einer Privatperson kauft, sollte nicht im Voraus bezahlen. Erstens öffnet das Tür und Tor für Betrug, denn im schlimmsten Fall steht der Käufer mit leeren Händen da, weil sich der „Verkäufer“ samt Auto in Luft aufgelöst hat. Zweitens müsste das Geld zurückfordert werden, wenn man sich bei der Besichtigung doch gegen das Auto entscheiden sollte. Wichtig ist zudem zu wissen, dass Überweisungen in Deutschland nicht ohne Weiteres widerrufen werden können.
Für den Fahrzeugkauf unter Privatkunden bietet mobile.de das Feature „Safe Pay” an. Käufer und Verkäufer müssen sich hierfür zunächst über die Plattform registrieren und der Käufer zahlt den Kaufbetrag vorab auf ein bereitgestelltes Konto ein. Bei Abschluss des Kaufs gibt der Käufer den Betrag frei und der Verkäufer bekommt diesen auf sein eigenes Konto überwiesen. Sollte es alternativ nicht zum Abschluss des Kaufs kommen, wird das Geld an den Käufer zurücküberwiesen. - Barzahlung nach Kaufvertragsabschluss Bei Barzahlung wird das Geld nach der Unterschrift unter dem Kaufvertrag übergeben. Im Gegenzug bekommt der Käufer das Fahrzeug samt Schlüssel und Papiere. Bei Privatgeschäften ist es ratsam, sich begleiten zu lassen und tagsüber zu treffen. Ideal ist ein Treffen in der Nähe einer Bank, um die Fahrzeugpapiere bis zur Einzahlung zurückhalten zu können. Die Bank prüft Bareinzahlungen automatisch auf Falschgeld. Gewerbliche Verkäufer können bis 9.999,99 Euro in bar annehmen; ab 10.000 Euro greift das Geldwäschegesetz mit Identitätsprüfung und schriftlicher Dokumentation. Eine Privatperson muss nachweisen, woher das Bargeld stammt, wenn sie mehr als 10.000 Euro bei der Hausbank einzahlen möchte. Auch deshalb sollte man einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen und das Fahrzeug nicht per Handschlag verkaufen.
- SEPA-Echtzeitüberweisung nach Kaufvertragsabschluss
Viele Banken bieten den Service, mit einer SEPA-Echtzeitüberweisung zu bezahlen. Damit ist das Geld innerhalb weniger Sekunden beim Verkäufer und man braucht zum Bezahlen nur das Smartphone. Manche Banken verlangen Gebühren für die Echtzeitüberweisung. - Per Bundesbank-Scheck bezahlen
Der Bundesbank-Scheck wird weniger häufig genutzt, da er mit Gebühren von 30 bis 80 Euro verbunden ist und rechtzeitig bei der Bank beantragt werden muss. Dennoch bietet er eine sichere Zahlungsgarantie von acht Tagen. Der Scheck enthält den Betrag sowie eine Bestätigung, die eine sofortige Gutschrift beim Einlösen ermöglicht.
PayPal eignet sich nicht für den Autokauf oder -verkauf. Denn PayPal schließt Zahlungen für motorisierte Fahrzeuge ausdrücklich aus und gewährt bei solchen Zahlungen keinen Schutz für Verkäufer und Käufer. Außerdem kann eine Zahlung über PayPal rückgängig gemacht werden. Zieht ein Betrüger die Zahlung zurück, obwohl er das Auto bekommen hat, ist das Auto weg und der Verkäufer kommt nicht mehr an das Geld.
Ebenso ist Vorsicht geboten bei Zahlungen an unbekannte Dritte wie Reedereien oder Speditionen, denn oftmals werden diese auf betrügerischen Websites als vermeintlich seriöse Zahlungsempfänger angegeben. Bargeldtransfers ohne Konto sind ebenfalls riskant, da im Betrugsfall keine Rückerstattung erfolgen kann.
Ein sicherer Autokauf ist für alle Beteiligten entscheidend. Daniela Körner, Geschäftsführerin der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, betont: „Es ist ratsam, die Gesamtsituation zu berücksichtigen und bei Unsicherheiten lieber vom Kauf oder Verkauf Abstand zu nehmen. Unseriöse Inserate sollten bei den Plattformen gemeldet und im Zweifel auch bei der örtlichen Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden, um sich und andere zu schützen.“
Weitere Informationen sind auf der Website der Initiative Sicherer Autokauf im Internet verfügbar.
Über die Initiative „Sicherer Autokauf im Internet“:
Die Initiative „Sicherer Autokauf im Internet“ (ISAK) informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über Sicherheitsfragen bei Onlinekäufen, insbesondere über den sicheren Autokauf im Internet. Gemeinsam bieten der ADAC, die Fahrzeugmärkte AutoScout24, Kleinanzeigen und mobile.de sowie die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes konkrete Hilfestellung bei kritischen Situationen oder bei Betrugsverdacht.
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes Zentrale Geschäftsstelle / 22.08.2024