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Öffentliche Konsultation zur Tabakbesteuerung in der EU

Tabakbesteuerung in der EU

Die öffentliche Konsultation gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, ihre Meinung zu den aktuellen Regeln und möglichen Änderungen zu äußern.

Die Europäische Kommission hat Dienstag eine öffentliche Konsultation dazu gestartet, wie die EU-Vorschriften zur Besteuerung von Tabakwaren überarbeitet werden sollten. Sie will dazu noch in diesem Jahr einen Vorschlag veröffentlichen. Diese Initiative ist Teil des europäischen Plans gegen den Krebs vom Februar dieses Jahres. Beiträge zur Konsultation können bis 22. Juni eingesendet werden.

Die Tabakbesteuerung gilt als das kostenwirksamste Instrument zur Verringerung des Konsums und der Verbreitung von Tabak. In den EU-Steuervorschriften für Tabakwaren werden verschiedene Tabakerzeugnisse definiert und klassifiziert, und es werden die für Tabakwaren geltenden Mindeststeuersätze festgelegt. Die Mindeststeuersätze für Tabakerzeugnisse haben jedoch ihre Wirkung verloren. Unterschiedliche Steuersätze zwischen den Mitgliedstaaten führen zu übermäßigen grenzüberschreitenden Käufen und bieten einigen Einzelpersonen und kriminellen Organisationen einen Anreiz, betrügerisch zu handeln. Darüber hinaus sind die derzeitigen Vorschriften nicht auf Marktentwicklungen und den Markteintritt neuer Produkte, z. B. E-Zigaretten oder erhitzter Tabak, abgestimmt.

Die EU-Vorschriften werden nun überarbeitet, um sicherzustellen, dass sie weiterhin ihren Zweck erfüllen, damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und gleichzeitig ein hohes Gesundheitsschutzniveau gewährleistet werden.

EU-Kommission / 31.03.2021

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