Wer mit einer längeren Krankheit zu kämpfen hat, sollte seine ganze Energie nutzen, um wieder gesund zu werden. Leider kommen bei vielen langfristig Erkrankten finanzielle Probleme hinzu, wenn der Verdienst in gewohnter Höhe wegfällt. Welche Lösung gibt es, um die wirtschaftliche Situation zu sichern? Die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland, weiß Rat.
Wie kann man sich für längere Krankheit finanziell absichern?
Eine Krankentagegeldversicherung greift im Fall einer längeren Krankheit. Dabei wird bei einer Arbeitsunfähigkeit ein vereinbarter Tagessatz ab einer festgelegten Frist gezahlt.
Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung interessant?
Besonders interessant ist eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und Freiberufler, weil in vielen Fällen deren Einkommen wegfällt, wenn sie krank sind. Für Arbeitnehmer ist sie geeignet, um Einkommenseinbußen auszugleichen. Denn der Arbeitgeber stellt nach sechs Wochen Krankheit die Lohnfortzahlung ein und das geringere Krankengeld der Krankenkasse fließt (70 Prozent vom Bruttogehalt, maximal 90 Prozent vom Nettogehalt). Beamte haben Anspruch auf Dienstbezüge bis zur Pensionierung bzw. bis zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Sie benötigen diese Absicherung lediglich zum Ausgleich von zusätzlichen Zahlungen und Zuschlägen, die sich im aktiven Dienst ergeben.
Wann wird wie viel Krankentagegeld gezahlt?
Das hängt vom individuellen Vertrag ab: Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Angestellten richtet sich die Höhe des Tagessatzes nach dem Nettoeinkommen. Die Frist, ab wann Krankentagegeld gezahlt wird, legen Selbstständige und Freiberufler selbst fest. Möglich ist das bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei Angestellten fließt in der Regel das Krankentagegeld, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellt, also meist nach 42 Tagen Krankheit.
Wie lange fließt Krankentagegeld?
Bei privat Krankenversicherten wird Krankentagegeld meist ohne zeitliche Begrenzung gezahlt, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert. Wird Berufsunfähigkeit festgestellt oder Altersrente bezogen, endet die Zahlung aus dieser Versicherung. Sie endet auch, wenn das Gewerbe oder die berufliche Tätigkeit aufgegeben wird.
Tipp: Damit der Anspruch auf Krankentagegeld nicht gemindert wird oder gar verfällt, muss unbedingt rechtzeitig die Arbeitsunfähigkeit beim Versicherer gemeldet werden, spätestens drei Tage nach Ablauf der im Tarif vereinbarten Karenzzeit. Bei längerer Krankheit sollte man auf lückenlose Krankschreibung achten und absehbare Verlängerungen beim Versicherer vorab ankündigen. Und: bei steigendem Verdienst die Höhe des Tagessatzes bei der Krankentagegeldversicherung anpassen.
Debeka Krankenversicherungsverein a. G. / 08.10.2024
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