Die Eskalation des Konflikts in Bergkarabach hat schwerwiegende Folgen für die Zivilbevölkerung. Tausende Menschen fliehen vor der Gewalt und benötigen Unterstützung. Die Europäische Kommission mobilisiert deswegen 500.000 Euro an zusätzlicher humanitärer Hilfe. Der für Krisenmanagement zuständige EU-Kommissar Janez Lenarčič sagte:„Wir verfolgen aufmerksam die Lage vor Ort und wir sind bereit, mehr Unterstützung anzubieten. Die EU begrüßt den Waffenstillstand, und ich fordere alle Konfliktparteien nachdrücklich auf, einen ungehinderten und sofortigen Zugang zu humanitären Organisationen sicherzustellen. Wir müssen dafür sorgen, dass humanitäre Helfer Soforthilfe für die Menschen in Not leisten können.“
Abstimmung mit Hilfsorganisationen vor Ort
Die humanitäre Hilfe der EU wird den betroffenen Menschen dabei helfen, ihre Grundbedürfnisse zu decken und ihnen gleichzeitig Unterkünfte und psychosoziale Unterstützung bieten. Diese Soforthilfe ergänzt die humanitäre Hilfe in Höhe von 1,17 Millionen Euro, die die EU Anfang des Jahres bereitgestellt hatte. Die EU steht in engem Kontakt mit ihren humanitären Partnern vor Ort und ist bereit, den wachsenden Bedarf im Falle einer weiteren Eskalation zu decken. Seit der massiven Eskalation des Konflikts im Jahr 2020 hat die EU humanitäre Maßnahmen in Armenien und Aserbaidschan mit mehr als 21 Millionen Euro unterstützt.
EU verurteilt militärische Operation Aserbaidschans
Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell hatte gestern Abend ein Statement veröffentlicht, in dem die Europäische Union die militärische Operation Aserbaidschans verurteilt und betont: „Wir haben die Ankündigungen zur Kenntnis genommen, dass eine Waffenstillstandsvereinbarung erzielt wurde. Wir erwarten eine sofortige und vollständige Einstellung der Feindseligkeiten und die Einhaltung des Waffenstillstands.“
Auf X, vormals Twitter, schrieb Borrell, Aserbaidschan sei verantwortlich dafür, dass die Rechte und die Sicherheit der Armenier in Bergkarabach uneingeschränkt geachtet werden. Der Einsatz von Gewalt zur Beilegung von Streitigkeiten sei nicht hinnehmbar.
EU-Kommission / 22.09.2023
Foto: EU-Kommission