Der Geltungsbereich der E-Rechnungspflicht, die zur Digitalisierung der Rechnungsprozesse von Unternehmen eingeführt wurde, um Papierverschwendung in der Geschäftswelt zu vermeiden, wird erweitert. Mit dem jüngsten im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué wurde die Umstellung auf elektronische Rechnungen für Steuerzahler mit einem Bruttoumsatz von 3 Millionen TL und mehr im Jahr 2022 zur Pflicht gemacht. Darüber hinaus sind Steuerzahler mit einem Bruttoumsatz von mehr als 500 Tausend TL durch den Verkauf von Dienstleistungen und Hotels, die Beherbergungsdienstleistungen anbieten, durch den Erhalt eines Investitions- oder Geschäftszertifikats ebenfalls verpflichtet, ohne Umsatzgrenze auf die elektronische Rechnung umzustellen.
Hakan Bulgurlu, Mitbegründer von Web Integrated General Ledger System (WEGS), gab die folgenden Informationen über den Übergangsprozess zur elektronischen Rechnung: „Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung ist eigentlich keine neue Praxis. Ihre Grundlagen wurden 2010 gelegt. Die Finanzverwaltung veröffentlicht jedes Jahr verschiedene Mitteilungen, um den Übergang zu beschleunigen und mehr Unternehmen in den Anwendungsbereich einzubeziehen. In der letzten Mitteilung, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Rechnung ab Juli für alle verbindlich ist. Diese Anwendung wird es den Unternehmen ermöglichen, in vielen Bereichen Geld zu sparen, und sie wird auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Wenn die Unternehmen jedoch nicht über eine ausreichende technologische Infrastruktur verfügen, kann der Übergangsprozess gestört werden. Um diesen Problemen vorzubeugen, bieten wir cloudbasierte Softwareunterstützung an.“
„Ein Cloud-basiertes Produkt, das keine zusätzliche Hardware und Software benötigt“
Hakan Bulgurlu erklärte, dass es das Ziel des Unternehmens sei, die Finanzverwaltung zu automatisieren und schneller und sicherer zu machen: „Viele Unternehmen nähern sich den Anwendungen der neuen Generation vorsichtig und denken, dass traditionelle Methoden praktischer sind. Das E-Invoice-System ermöglicht es den Unternehmen jedoch, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen zu nutzen. Als WEGS erlauben wir unseren Kunden, die von uns entwickelte Infrastruktur in den ersten 12 Monaten kostenlos zu nutzen. Für die Erstregistrierung benötigen wir keine Kreditkarte. Wer der Meinung ist, dass das Produkt nicht seinen Erwartungen entspricht, kann sein Konto schließen. Für die Nutzung von WEGS ist keine zusätzliche Hardware oder Software erforderlich. Auf unsere Plattform kann von jedem Gerät mit Internetanschluss zugegriffen werden.“