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Kommission überprüft EU-Regelungen für visumfreies Reisen

EU-Kommission

Die EU hat derzeit mit 60 Drittländern eine visafreie Regelung. Im Rahmen dieser Regelung können Staatsangehörige dieser Länder für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen.

Die Kommission stellt die Regelungen für visumfreies Reisen auf den Prüfstand und benennt in einer Mitteilung die wichtigsten Herausforderungen in den Bereichen irreguläre Migration und Sicherheit. Mit der Mitteilung zur Überwachung des visumfreien Reiseverkehrs in der EU hat sie gleichzeitig einen Konsultationsprozess eingeleitet. Margaritis Schinas, Kommissionsvizepräsident und zuständig für die Förderung unserer europäischen Lebensweise, erläuterte, dass die Die Visaliberalisierung ist ein wesentlicher Faktor sei, um direkte Kontakte zwischen den Menschen zu erleichtern und die geschäftlichen, sozialen und kulturellen Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der EU und denen der Partnerländer zu vertiefen. „Die Aufrechterhaltung dieser Errungenschaft erfordert jedoch ständige Wachsamkeit. Es sollten umgehend Schritte unternommen werden, um die Visapolitik als Teil des Engagements und der Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union durch unsere Visaabkommen stärker anzugleichen.“

Die EU hat derzeit mit 60 Drittländern eine visafreie Regelung. Im Rahmen dieser Regelung können Staatsangehörige dieser Länder für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen.

Der Mechanismus zur Aussetzung der Visumpflicht ist in Artikel 8 der Visa-Verordnung festgelegt. Sein Hauptzweck besteht darin, eine vorübergehende Aussetzung der Visumbefreiung im Falle eines plötzlichen und erheblichen Anstiegs der irregulären Migration oder des Sicherheitsrisikos zu ermöglichen.

Mit ihrer Mitteilung leitet die Kommission einen Konsultationsprozess mit dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber ein, wie der EU-Mechanismus zur Aussetzung der Visumpflicht am verbessert werden kann.

Eine künftige Überarbeitung der Vorschriften könnte insbesondere Folgendes umfassen:

  • neue Gründe für die Aussetzung zur Bewältigung neuer Risiken;
  • die Anpassung der Schwellenwerte für die Auslösung des Mechanismus;
  • eine effizientere und flexiblere Gestaltung des Aussetzungsverfahrens;
  • Verschärfung der Bestimmungen der Überwachungs- und Berichterstattung.

Nächste Schritte

Die Kommission wird mit dem Europäischen Parlament und dem Rat erörtern, wie das visumpolitische Instrumentarium durch einen überarbeiteten Aussetzungsmechanismus gestärkt werden kann.

Auf der Grundlage dieser Diskussion wird die Kommission im Herbst 2023 einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung des Verfahrens zur Aussetzung der Visumpflicht vorlegen. 

Hintergrund

Die EU hat derzeit mit 61 Nicht-EU-Ländern eine visafreie Regelung eingeführt. 25 Länder haben mit der EU Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht geschlossen, und acht Länder (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Georgien, Moldawien und die Ukraine) wurden nach erfolgreichem Abschluss eines Dialogs über die Visaliberalisierung von der Visumpflicht befreit. Die übrigen Länder wurden im Rahmen der ersten Harmonisierung der EU-Vorschriften (Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates) von der Visumpflicht befreit. Darüber hinaus einigten sich der Rat und das Europäische Parlament am 19. April 2023 darauf, dem Kosovo aufgrund eines erfolgreichen Abschlusses eines Dialogs über die Visaliberalisierung eine Visumbefreiung zu gewähren, die spätestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.

EU-Kommission / 30.05.2023

Foto: EU-Kommission

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