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DVR fordert: Vision Zero ins Straßenverkehrsgesetz

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.

Siegfried Brockmann, Christiane Leonard-Tiemann, Manfred Wirsch, Kurt Bodewig (v.l.n.r.) Das Präsidium des DVR / Foto: Martin Lukas

Im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts mit einer Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) äußert sich Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), wie folgt: 

„Der vorliegende Reformvorschlag zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Aufnahme der Nebenziele, Klima- und Umweltschutz, Gesundheit sowie städtebauliche Entwicklung, könnte die Gestaltung eines sicheren Verkehrssystems im Sinne des Präventionsprinzips erleichtern.“ Damit Kommunen dafür auch tatsächlich mehr Handlungsspielräume bekommen, seien in einem nächsten Schritt Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und gegebenenfalls weiterer Verordnungen erforderlich.

„Die Vision Zero ist ein auch von der Politik formuliertes Ziel. Sie sollte daher ganz explizit als Hauptziel ins Straßenverkehrsgesetz aufgenommen werden. Dann hätten wir für alle wesentlichen Bereiche und Anwendungsfälle des Verkehrsrechts Klarheit“, so Wirsch weiter. Schließlich kenne das Verkehrsrecht die Vision Zero bereits in der Allgemeinen Vorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), welche den zuständigen Behörden bereits heute vorschreibt, die Vision Zero als Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen anzuwenden. Mit einer Aufnahme ins Straßenverkehrsgesetz könnte dies gesetzlich für alle Bereiche des öffentlichen Straßenverkehrs festgeschrieben werden.

Der DVR wird sich in der Folge intensiver mit den konkreten Formulierungen des Referentenentwurfs auseinandersetzen und gegebenenfalls Vorschläge ins parlamentarische Verfahren einbringen.

DVR / 20.06.2023

Foto: Martin Lukas Kim / DVR

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