Jedes Jahr werden Tausende von Bürgern und sogar Kinder wegen „Beleidigung des Präsidenten“ vor Gericht gestellt. Gestern wurde erneut ein Mittelschüler dem Richter vorgeführt.
Der Prozess gegen den 13-jährigen Mittelschüler B.C.G. wegen „Beleidigung des Präsidenten“ begann vor dem Jugendgericht Istanbul Gaziosmanpaşa 2. In der von Staatsanwalt Bilal Korkmaz vorbereiteten Anklageschrift wurde eine Beschwerde an das Kommunikationszentrum des Präsidenten (CIMER) wegen der von dem 2009 geborenen B.C.G. in einer WhatsApp-Gruppe geäußerten Worte als Beweis vorgelegt.
Es wurde auch ein Bericht der Gerichtsmedizin erstellt. Darin wurde festgestellt, dass die Fähigkeit des Kindes, die rechtliche Bedeutung und die Folgen seines Handelns zu erkennen und sein Verhalten zu steuern, ausreichend entwickelt war. In der Anklageschrift wurde außerdem behauptet, der 13-jährige Mittelschüler habe „die Ehre, die Würde und das Ansehen des Präsidenten angegriffen“. Der Staatsanwalt forderte, das Kind wegen Beleidigung des Präsidenten zu verurteilen.
VERFAHREN VERTAGT
Das Kind, das an der Anhörung teilnahm, sagte: „Ich habe auf eine Person namens Erdoğan in der WhatsApp-Gruppe reagiert, als er beleidigende Nachrichten über Atatürk schrieb. Ich hatte nicht die Absicht, den Präsidenten zu beleidigen. Ich fordere meinen Freispruch.“
In seiner vorherigen Aussage gegenüber dem Staatsanwalt sagte das Kind: „Die Leute in der WhatsApp-Gruppe werden die Scharia bekommen, die Hinrichtung wird kommen. Die, die Atatürk lieben, werden hingerichtet werden. Wer nicht für die Scharia ist, wird in unserem Land nicht mehr gut leben können. Jeder, der nicht für die Scharia ist, hat keinen Platz in unserem Land“, und er habe darauf reagiert, aber nicht geflucht.
Das Gericht vertagte die Anhörung und beschloss, „einen sozialen Untersuchungsbericht“ für das Kind zu erstellen, und lehnte den Antrag der Istanbuler Anwaltskammer auf Beteiligung ab. Das Gericht beschloss außerdem, „eine Kopie der Anklageschrift an die Präsidentschaft der Republik Türkei zu senden und sie zu fragen, ob sie an dem Fall teilnehmen möchte oder nicht“.
IM JAHR 2022 WURDEN LEDIGLICH 1075 KINDER STRAFRECHTLICH VERFOLGT
Auch die Zahl der Personen, die wegen „Beleidigung des Präsidenten“ verklagt wurden, hat im vergangenen Jahr einen Rekord erreicht. Im Jahr 2022 wurden 16 753 Personen vor den Richtern der Strafgerichte angeklagt.
Im Jahr 2022 wurden 1075 Kinder wegen „Beleidigung des Präsidenten“, „Beleidigung der Zeichen der Souveränität des Staates“, „Beleidigung der türkischen Nation“, „Beleidigung des Staates der Republik Türkei, der Institutionen und Organe des Staates“ verklagt.
Nach den Statistiken des Justizministeriums sind 53 der verklagten Kinder im Alter von 12-14 Jahren und 1.22 von ihnen im Alter von 15-17 Jahren. Darüber hinaus wurden im Jahr 2021 305 Kinder wegen Beleidigung des Staatspräsidenten verklagt.